
Der Fahrer liefert regelmäßig und zuverlässig die Lieblingspizza. Doch welche Trinkgeld-Regel bei Lieferdiensten gilt oder ob eine solche überhaupt existiert, dürften sich viele fragen. Das gilt in Deutschland.
Ob 50 Cent, zwei Euro oder überhaupt nichts: Wie viel Trinkgeld angemessen ist, ist vielen nicht klar. Folgendes sollte man grundsätzlich beachten.
Wo Trinkgeld gern gesehen ist ‒ und wo es als respektlos gilt
Wer nach Japan reist und einen guten Service mit Trinkgeld belohnen will, sollte sich den Griff ins Portemonnaie gut überlegen: In der dortigen Kultur wird eine solche Geste nicht selten als unhöflich aufgefasst. Anders ist das in den USA, wo Trinkgeld gänzlich unverzichtbar ist. Wer dem Kellner nichts gibt, muss mit einer sozialen Missbilligung rechnen. Obwohl es sich üblicherweise um eine freiwillige Entscheidung handelt, ist die Übergabe des zusätzlichen Geldbetrags vielerorts als unausgesprochenes Gesetz fest verankert.
Trinkgeld-Regel bei Lieferdiensten: Was in Deutschland gilt
Auch in Deutschland kennen viele den fast schon unangenehmen Moment: Der Pizzabote übergibt das Essen, doch dem Empfänger ist nicht so richtig klar, wie viel Trinkgeld als Anerkennung und nette Geste angemessen wäre. Aus Verlegenheit zu verzichten, könnte den Fahrer kränken, während ein kleiner, aber angemessener Betrag zumindest für ein Lächeln sorgt. Grundsätzlich gilt: Zwei bis drei Euro sollten es bei Lieferdiensten wie Lieferando und Co. mindestens sein. Muss der Lieferant bei Schmuddelwetter arbeiten, eine größere Ladung ausliefern oder viele Treppenstufen bewältigen, darf es auch etwas großzügiger sein.
Heute ist es zudem möglich, das Trinkgeld direkt bei der digitalen Bestellung hinzuzufügen. Auf diese Weise erspart man sich manchmal zwar einen unangenehmen Moment bei Unsicherheit, verpasst aber zugleich die persönliche und herzliche Geste, dem Fahrer eine kleine Freude zu machen. Wer selbst branchenerfahren ist, weiß um die Kraft der Anerkennung an einem stressigen Arbeitstag. Überreicht man das Geld direkt, stellt man außerdem sicher, dass es wirklich in der Tasche des Beschäftigten landet. Schlussendlich gilt: Wie viel Trinkgeld fließt, bleibt jedem selbst überlassen. Eine feste Regelung gibt es nicht.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Marco Polo, Lieferdienste)














