Lieferstopp erlaubt: Discounter Edeka erlebt Klatsche vor Gericht

Der Supermarkt Edeka wird von Menschen betreten, die einkaufen wollen
Symbolbild © istockphoto/AdrianHancu

Im Streit mit Edeka, gibt es jetzt die erste Klatsche – Lieferstopp ist doch rechtens im Preisstreit.

Im Streit zwischen dem Getränkehersteller Coca-Cola und Edeka um Einkaufspreise hat der Lebensmittelhändler den kürzeren gezogen.

Das Landgericht Hamburg hob am Donnerstag die einstweilige Verfügung vom 8. September auf und wies in seinem Urteil die Edeka-Forderung nach einem Lieferstopp-Verbot zurück, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Edeka kündigte an, nach Prüfung der Urteilsbegründung über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden. Coca-Cola zeigte sich zufrieden mit der Gerichtsentscheidung.Nach Ansicht der für Handelssachen zuständigen Kammer hat Edeka nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass die von Coca-Cola geforderten Preise erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden.

Dafür reiche der von Edeka mit Blick auf einen Coca-Cola-Wettbewerber angestellte Vergleich der prozentualen Preiserhöhungen und der Vergleich mit der Preisentwicklung von Bier und Biermixgetränken nicht aus.Außerdem fehle es an dem sogenannten Verfügungsgrund, das heißt an einer ganz besonderen Dringlichkeit für den Lebensmittelhändler, die es rechtfertigen würde, Coca-Cola zur Fortsetzung der Belieferung zu den bisherigen Kondition zu zwingen. Denn während Coca-Cola bei der weiteren Belieferung zu den bisherigen Konditionen keine Möglichkeit einer späteren Nachforderung hätte, könnte Edeka einen mutmaßlichmissbräuchlich überhöhten Preis im Nachhinein sehr wohl zurückfordern, erklärte der Gerichtssprecher.Anfang September hatte das Gericht bei Erlass der einstweiligen Verfügung die Sachlage noch anders gesehen und Coca-Cola einen Lieferstopp untersagt. Der Getränkehersteller hatte zuvor die Belieferung von Deutschlands größtem Lebensmittelhändler eingestellt,weil Edeka Forderungen nach höheren Preisen zurückgewiesen hatte. Damals hatte das Gericht angenommen, dass Coca-Cola mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze und ein kartellrechtswidriges Verhalten an den Tag lege.Coca-Cola zeigte sich dagegen zufrieden. «Die Behauptung der Edeka, dass die Preiserhöhung unzulässig beziehungsweise unverhältnismäßig sei, wurde damit entkräftet und zurückgewiesen», sagte die für Rechtsfragen zuständige Vizepräsidentin Andrea Weckwert. Aus Sicht von Coca-Cola ist die Gerichtsentscheidung für künftigePreisverhandlungen richtungsweisend. Dazu gehöre auch, dass Hersteller Produkte nur an Kunden liefern, die die jeweils gültigen Preise anerkennen – genauso wie der Handel für sich in Anspruch nehme, Produkte aus dem Sortiment zu nehmen, um seinen ForderungenNachdruck zu verleihen. /dpa

Lesen Sie auch
Durchgesickert: Neuer Themenbereich im Europa-Park soll kommen