Merz-Regierung mit neuem Verbot für bestimmtes Holz im Kamin

In einem Raum steht ein geschlossener Kaminofen, in dem Feuer brennt. Im Vordergrund liegen einige dickere Holzstücke und ein Haufen mit Pellets für den Ofen bereit.
Symbolbild © istockphoto/maho

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit entzündet ein Verbot für bestimmtes Holz hitzige Debatten. Die Bundesregierung will eine wichtige Verordnung überarbeiten, die sich auf den wertvollen Rohstoff bezieht. Branchenverbände sind alarmiert und wehren sich.

Es gibt nicht nur Zustimmung: Weil die Regierung spezielle Holzsorten zur Energiegewinnung verbieten will, wird hitzig diskutiert. Das ist geplant.

Verbot für Holz kommt: Das ändert sich bald 

Bei der Energiewende spielt Heizen mit Holz eine wichtige Rolle. Der Rohstoff hilft dabei, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden. Ganz unproblematisch ist die Verbrennung jedoch nicht: Die Luftqualität leidet unter der Freisetzung von Kohlendioxid und Feinstaub. Klima und Wälder sind zudem zunehmend auf einen besseren Schutz angewiesen. Deshalb soll eine geplante Änderung der Bundesregierung zur Erhöhung der Effizienz klar regeln, welche Holzarten in Zukunft von der Verbrennung ausgeschlossen und welche noch gefördert werden.

Doch ein solches Tabu bei der energetischen Nutzung kommt nicht bei allen gut an. Branchenverbände wehren sich gegen die Verschärfung, die die Bundesregierung im Rahmen der EU-Richtlinie RED III verwirklichen will. So warnt die Holz- und Forstwirtschaft etwa vor massiven Folgen für die Energieversorgung, sofern es nicht mehr möglich sein sollte, bestimmte Holzarten zu verbrennen.

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Umweltverbände wollen noch härtere Gesetze 

Auch wirtschaftliche Konsequenzen für Waldbesitzer und Betriebe stehen im Raum. Zuspruch gibt es hingegen von Umweltverbänden. Dazu gehört zum Beispiel der NABU. Zugleich stellt der Verband den Anspruch, dass die Bundesregierung die Nachhaltigkeitskriterien weiter verschärfen sollte und meldet somit Verbesserungsbedarf an. Die Neuerung der Biomassenverordnung sieht vor, dass etwa Wurzeln und Stümpfe von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden.

Zum Ärgernis der Fachverbände steht auch Rundholz in Industriequalität auf dem Plan. Sie fordern weiterhin Freiheit bei der Wahl des Holzes und betonen, dass die Regierung in Zeiten der Energiewende ein falsches Signal setzen würde. Auf diese Weise würde man die Holzenergie insgesamt schwächen. Betroffen sind primär gewerbliche Nutzer. Für private Kaminofenbesitzer gilt vor allem die sogenannte Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Sie sieht bestimmte Grenzwerte bei der Nutzung von Holzöfen vor.

(Quellen: Deutsche Bundesregierung, Biomassegesetz)