Und wieder kommt eine neue Pflicht, von der Millionen Bürger betroffen sind und die sich um das Einkaufen dreht. Diese Regelung gilt ab sofort und soll in Zukunft vieles vereinfachen.
In diesem Jahr gab es schon so einige Neuerungen, an die sich die Menschen in Deutschland halten müssen. Nun kommt eine neue Pflicht auf Millionen Bürger zu, die das Einkaufen betrifft. Viele wissen gar nicht, dass diese neue Regelung ab sofort gilt.
Unterstützung für eine besondere Gruppe kommt
Für die Betroffenen wurde es längst Zeit, dass eine solche Regelung kommt. Denn für sie sind Dinge bisher unmöglich oder nur mit Hilfe zu meistern, die für normale Menschen zum alltäglichen Leben gehören. So haben im letzten Jahr 52 Millionen Menschen im Alter von 16 bis 74 online eingekauft. Dies entspricht ca. 83 Prozent der entsprechenden Altersgruppe. Diese Zahlen zeigen, was für einen hohen Stellenwert das Online-Shoppen im Leben der meisten Bürger hierzulande einnimmt. Und dennoch bleibt dieses Erlebnis einer bestimmten Gruppe verwehrt – bis jetzt.
Neue Pflicht hilft Millionen: Das ändert sich ab heute
Dass ein solch essentielles Grundbedürfnis der heutigen Zeit den Menschen mit Beeinträchtigungen verwehrt bleibt, sieht die EU als falsch an und hat daher ein besonderes Gesetz auf den Weg gebracht. Das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) zwingt nun die Online-Shops bestimmter Waren und Dienstleistungen, ihre Webseiten entsprechend zu ändern. Dieses Gesetz gilt ab heute und soll der betroffenen Gruppe den Zugang entsprechend erleichtern. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von zwei Millionen Euro und weniger. Stellen sie allerdings Produkte her und vertreiben sie, müssen sie die neue Pflicht ebenfalls umsetzen.
Doch was bedeutet eigentlich konkrekt Barrierefreiheit im Internet? Zum Beispiel, dass ein Online-Shop die Informationen zu den Produkten oder Dienstleistungen auf wenigstens zwei Arten darstellen muss, beispielsweise zum Lesen und Anhören. Die Schrift muss ausreichend groß und im deutlichen Kontrast zum Hintergrund stehen. Auch die Sprache muss einfach zu verstehen sein. Zudem müssen Shops die Möglichkeit einräumen, den Kontrast und die Helligkeit einstellen zu können. Wer gegen diese neue Pflicht verstößt, riskiert nicht nur die Einstellung seiner Produkte und Dienstleistungen, sondern auch ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.