Nächste Verbote: Diese Pflanzen sofort aus dem Garten entfernen

Ein Foto mit vielen Blumen in einem Garten. Die Blumen blühen in leuchtenden Orange-Tönen und Violett. Es scheint Sommer zu sein. Der Himmel ist hellblau und nur kleine weiße Wölkchen sind am Himmel zu sehen.
Symbolbild © istockphoto/Juhla

Wer eine dieser Pflanzen in seinem Garten hat, sollte besser schnell handeln. Denn ganz bestimmte Arten sind verboten. Eine Missachtung des Gesetzes kann für den Gartenbesitzer schwerwiegende Folgen haben.

Wer verbotene Pflanzen im Garten hat, sollte diese besser umgehend entfernen. Sollte man sie entdecken, kann das schwerwiegende Folgen haben. Gartenbesitzer sollten hier besonders vorsichtig sein.

Experten warnen: „Sofort entfernen!“

Es gibt in Deutschland bestimmte Pflanzen im Garten, die man besser nicht anbauen sollte – ganz egal, wie schön oder auch nützlich sie sind. Wer sich an diese Verbote nicht hält, muss mit Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar einem Gefängnisaufenthalt bis zu 5 Jahren rechnen. Sollte man sie gewerbsmäßig anbauen, dann könnten sogar bis zu 15 Jahre Haft drohen. Die Gründe, warum bestimmte Pflanzen im Garten verboten sind, sind vielfältig. Zum einen spielt der Naturschutz eine große Rolle. So darf man unter anderem keine invasiven Arten anbauen, die mitunter heimische Pflanzen verdrängen. Dazu gehört unter anderem der Riesen-Bärenklau sowie die Herkulesstaude.

Einige Pflanzen könnten nicht nur Pflanzenarten verdrängen, sondern sogar die Infrastruktur schädigen. Dazu zählt auch der Japanische Staudenknöterich. Aus diesem Grund ist auch ein Anbau im Garten verboten. Aber auch Pflanzen im Garten, welche schlichtweg nur giftig sind, darf man nicht anbauen. Dazu zählt ganz klassisch der Eisenhut, der Fingerhut und die Tollkirsche. Aber auch Pflanzen wie die Ambrosia sind verboten. Denn hier können ihre Pollen bei einigen Menschen Allergien und sogar Asthma auslösen. Wer sich unsicher ist, welche Pflanzen im Garten genau verboten sind, der kann sich an die entsprechende Umweltbehörde wenden. Diese gibt dann Auskunft.

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Verbotene Gewächse darf man gegebenenfalls anbauen

Und wer dennoch verbotene Pflanzen im Garten anbauen will, kann sich unter Umständen eine Sondergenehmigung einholen. Insbesondere Forschungseinrichtungen und Universitäten dürfen bestimmte Arten zu Zwecken Ihrer Untersuchungen anbauen. Auch einige giftige Pflanzen kann man für medizinische Zwecke ziehen. Dazu zählt zum Beispiel der Fingerhut. Allerdings geschieht dann der Anbau der Pflanze nicht im eigenen Garten, sondern viel eher in ganz speziellen Gärtnereien – und nur unter strenger Aufsicht.