
Für Barzahlungen gelten in Deutschland bislang ganz unterschiedliche Regeln. Ab 2027 führt die EU nun eine neue Bargeld-Grenze ein. Schon bei niedrigeren Beträgen greifen dann zusätzliche Vorgaben.
In Deutschland existiert Ende September 2026 noch keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen im normalen Geschäftsverkehr. Das ändert sich jedoch im kommenden Jahr. Mit der neuen EU-Geldwäscheverordnung führt die Europäische Union erstmals eine gemeinsame Grenze für große Bargeldgeschäfte ein.
Die EU führt eine Bargeldobergrenze ein
Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Personen, die mit Gütern handeln oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr annehmen oder leisten. Die Regel soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren und zugleich die bisher unterschiedlichen Vorgaben der Mitgliedstaaten stärker vereinheitlichen. Einzelne EU-Staaten dürfen allerdings auch künftig niedrigere nationale Obergrenzen festlegen. Die neue EU-Regel setzt die maximale Bargeldzahlung im geschäftlichen Bereich bei 10.000 Euro an. Auch mehrere miteinander verbundene Zahlungen zählen zusammen, wenn sie wirtschaftlich zu demselben Vorgang gehören. Zusätzlich greifen bereits ab 3.000 Euro strengere Prüfpflichten.
Neue EU-Grenze kommt: Diese Bargeldregeln gelten jetzt
Bis dahin gelten in Deutschland weiterhin die bisherigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes. Für Händler greifen allerdings besondere Sorgfalts- und Risikomanagementpflichten bei bestimmten Bargeldgeschäften. Dabei liegt die maßgebliche Schwelle bei sonstigen Waren derzeit grundsätzlich bei Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro. Bei bestimmten hochwertigen Gütern greifen entsprechende Pflichten bereits ab 2.000 Euro Bargeld. Eine allgemeine Verbotsgrenze bedeutet das bislang jedoch nicht. Eine wichtige Ausnahme gibt es schon heute beim Immobilienkauf. Dort verbietet das Geldwäschegesetz Barzahlungen vollständig. Käufer müssen den Kaufpreis auf anderem Weg begleichen und dies gegenüber dem Notar nachweisen.
Von der künftigen 10.000-Euro-Grenze erfasst die EU-Verordnung vor allem geschäftliche Zahlungen. Private Bargeldgeschäfte zwischen zwei natürlichen Personen fallen grundsätzlich nicht unter diese allgemeine Obergrenze, solange beide Seiten nicht beruflich oder gewerblich handeln. Außerdem betrifft die Regel nicht Bargeldeinzahlungen bei Banken oder anderen erfassten Zahlungsinstituten. Reisende müssen davon wiederum eine andere Vorschrift unterscheiden: Wer mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld in die EU einreist oder sie verlässt, muss den Betrag bereits heute beim Zoll anmelden.
(Quellen: Europäische Union, Bundesfinanzministerium, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














