Neue Gentechnik-Regel – im Supermarkt bleibt sie unsichtbar

Rückansicht einer Kundin mit grauem Oberteil und Jeans in einem Supermarkt. Die Kundin schiebt einen vollen Einkaufswagen vor sich her. Sie befindet sich in einem Gang mit verschiedenen Produkten auf der linken und rechten Seite.
Symbolbild © imago/peopleimages.com

Gentechnik im Einkaufswagen, ohne dass ein Hinweis auf der Verpackung steht: Genau das wird mit den neuen EU-Regeln für bestimmte Lebensmittel möglich. Ab Juli 2028 können entsprechend erzeugte Produkte im Supermarkt auftauchen.

Verbraucher können bald nicht mehr in jedem Fall an der Verpackung eines Produkts im Supermarkt erkennen, ob neue Gentechnik zum Einsatz kam. Denn die EU hat ihre Regeln für sogenannte Neue Genomische Techniken, kurz NGT, grundlegend geändert.

Neue Gentechnik-Regel in den Supermärkten: Kunden bleiben unsicher

Bei den Neuen Genomischen Techniken handelt es sich um moderne Verfahren wie die Genschere CRISPR/Cas. Mit ihnen können Züchter das Erbgut von Pflanzen gezielt verändern. So sollen beispielsweise Sorten entstehen, die Hitze und Trockenheit besser vertragen, widerstandsfähiger gegen Schädlinge sind oder weniger Pflanzenschutzmittel benötigen. Die neue Verordnung trat im Juli 2026 in Kraft und gilt nach einer zweijährigen Übergangszeit ab dem 17. Juli 2028. Bis dahin bleiben die bisherigen Regeln bestehen.

Für Verbraucher ist vor allem die Aufteilung in zwei Kategorien wichtig. Pflanzen der Kategorie NGT-1 dürfen nur bestimmte genetische Veränderungen aufweisen und kein fremdes Erbgut enthalten. Die EU behandelt sie künftig ähnlich wie konventionell gezüchtete Pflanzen. Genau deshalb entfällt bei daraus hergestellten Lebensmitteln die bisher bekannte Gentechnik-Kennzeichnung. Eine Packung Tomaten, Kartoffeln oder andere Lebensmittel könnte also Bestandteile aus einer NGT-1-Pflanze enthalten, ohne dass Kunden auf der Verpackung einen entsprechenden Hinweis finden.

Lesen Sie auch
Entsorgen im Müll: Viele Haushalte machen diesen Fehler

Klare Orientierung für die Kunden in den Supermärkten

Beim Saatgut sieht es anders aus: Dort muss „NGT-1“ angegeben werden. Zusätzlich sollen Informationen über entsprechende Pflanzen in öffentlichen Datenbanken und Sortenkatalogen stehen. Stärker veränderte NGT-2-Pflanzen unterliegen dagegen weiterhin strengeren Vorgaben. Für daraus hergestellte Lebensmittel bleibt auch die Kennzeichnung vorgeschrieben.

Wer neue Gentechnik beim Einkauf vermeiden möchte, hat trotzdem Möglichkeiten. Im ökologischen Landbau bleiben NGT-Pflanzen verboten. Bio-Produkte bieten Verbrauchern deshalb auch künftig eine klare Orientierung. Nach Angaben der Bundesregierung enthalten außerdem Lebensmittel mit der deutschen „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung keine NGT-Zutaten. Die neuen Regeln sollen Pflanzenzüchtung schneller machen und beispielsweise robustere Sorten ermöglichen. Gleichzeitig verlieren Verbraucher bei NGT-1-Produkten eine Information direkt auf der Lebensmittelverpackung. Wer genau wissen möchte, was im Einkaufswagen landet, muss deshalb ab 2028 stärker auf Bio- und „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnungen achten.

(Quellen: Bundesregierung, EU-Kommission, EU-Rat)