Neue Heizungs-Pflicht kommt – Millionen Eigentümer müssen handeln

Männerhände halten eine Brieftasche mit vielen sichtbaren Geldscheinen im entsprechenden Fach. Der Mann hält sein Portemonnaie vor die Heizung. Man sieht den Regler und den Heizkörper im Hintergrund.
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Für viele Hausbesitzer reicht es nicht mehr, die Heizung einfach nur laufen zu lassen. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für bestimmte ältere Heizungsanlagen eine Prüfung und Optimierung vor. Betroffen sind vor allem Eigentümer von Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten.

Dabei geht es nicht automatisch um den Austausch der kompletten Heizung. Fachleute sollen vielmehr kontrollieren, ob die bestehende Anlage effizient arbeitet und ob sich der Energieverbrauch mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen reduzieren lässt.

Diese Heizungen müssen Bürger überprüfen lassen

Die Vorgaben betreffen ältere Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger verwenden. Läuft eine solche Anlage bereits seit mindestens 15 Jahren, müssen Eigentümer sie innerhalb der gesetzlichen Fristen überprüfen und optimieren lassen. Bei der Kontrolle geht es unter anderem um die richtige Einstellung der Heizkurve, die Vorlauftemperatur, die Nachtabsenkung sowie die Effizienz der Umwälzpumpe. Fachbetriebe prüfen außerdem, ob die Temperaturen und Betriebszeiten tatsächlich zum Gebäude passen.

Stellen sie Optimierungsmöglichkeiten fest, müssen Eigentümer diese grundsätzlich umsetzen, sofern die Maßnahmen wirtschaftlich und technisch sinnvoll sind. Bei größeren Gebäuden spielt außerdem der hydraulische Abgleich eine wichtige Rolle. Dabei wird die Heizungsanlage so eingestellt, dass alle Heizkörper beziehungsweise Heizflächen genau die benötigte Menge Heizwasser erhalten. Das kann den Energieverbrauch senken und verhindern, dass einzelne Räume zu warm oder nicht richtig warm werden.

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Nicht jeder Hausbesitzer ist betroffen – Handwerker müssen helfen

Für Eigentümer eines klassischen Einfamilienhauses bedeutet die Regel deshalb nicht automatisch, dass sie jetzt einen Handwerker bestellen müssen. Entscheidend sind unter anderem Gebäudegröße, Alter und Art der Heizungsanlage. Auch bei sehr neuen Anlagen oder bereits entsprechend geprüften und optimierten Heizungen können die Vorgaben entfallen beziehungsweise bereits erfüllt sein.

Für betroffene Eigentümer lohnt sich trotzdem ein Blick auf das Alter ihrer Anlage. Denn hinter der gesetzlichen Vorgabe steckt ein praktisches Ziel: Eine falsch eingestellte Heizung verbraucht unnötig Energie und treibt damit auch die Heizkosten nach oben. Wer unsicher ist, ob die eigene Anlage unter die gesetzlichen Vorgaben fällt, kann dies beim Heizungsfachbetrieb, Energieberater oder Schornsteinfeger klären.

(Quellen: Gebäudeenergiegesetz (GEG), Bundesregierung, Verbraucherzentrale)