Ab März gelten neue Regelungen, was die Kündigungen von Mitgliedschaften angeht. Dies betrifft bestimmte Bereiche und Verträge des Lebens.
Beim Abschluss von Verträgen in bestimmten Bereichen wurden die Rechte der Verbraucher, was die Kündigung betrifft gestärkt. Darauf müssen Kunden nun achten.
Ab März neue Kündigungsregeln
Für Verbraucher gibt es ab März neue Regelungen zu Kündigungen von Verträgen. Dabei sind ab sofort andere Fristen einzuhalten. Mit der Änderung sollen vor allem die Verbraucher und Kunden rechtlich gestärkt werden. Verträge können so jetzt, anders als bisher, kurzfristiger gelöst werden.
Die Änderungen betreffen vor allem Bereiche wie Verträge für Streaming-Dienste oder für das Fitnessstudio. Auch Zeitschriften-Abos und ähnliche Verträge sind hier enthalten. Bisher gab es langwierige Prozesse, die eine Kündigung für den Kunden undurchsichtig gemacht haben. Das soll sich jetzt ändern.
Abos und Verträge effektiver kündigen
Schnell sind Abos für Streaming-Dienste, Solarium und Co abgeschlossen. Und dann bemerkt man, dass man sie doch nicht nutzt wie gedacht. Bislang mussten Kunden aufwändige Fristen zur Kündigung einhalten. Da konnte es durchaus passieren, dass s ich bei Versäumen der Frist, der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert hat.
Das war nicht nur ärgerlich, sondern auch für den Kunden mit Kosten verbunden. Denn dieser musste den Vertrag nach wie vor Monat für Monat weiter zahlen. Ob er nun den Dienst nutzte oder nicht. Genau dies hat sich nun geändert. Alle Verträge, welche ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, enthalten eine verkürzte Kündigungsfrist.
Wie funktioniert die neue Regelung?
Die regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sind hierbei enthalten. Dabei schützt die Regelung Kunden vor einer langen Vertragslaufzeit. Bei Handys- und Internetverträgen gelten kürzere Kündigungsfristen bereits seit Dezember 2021. Die neu geschlossenen Verträge können nun jeden Monat gekündigt werden.
Wer also eine Frist verpassen sollte, kann dann zum nächsten Monat kündigen, ohne dass sich der Vertrag einfach um ein weiteres Jahr, zum Beispiel, verlängert. Verbraucherschützer zeigen sich zufrieden mit der neuen Regelung. Sie sehen vor allem die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt.