Die Deutsche Post führt Bußgelder für Pakete ein. Diese betreffen sowohl Privatleute als auch Unternehmen. Wer nicht aufpasst, muss eine Strafe zahlen.
Wer nicht aufpasst, muss zusätzlich zahlen: Zum 1. April hat die Deutsche Post Bußgelder für Pakete eingeführt. Zukünftig wird eine spezielle Kennzeichnung benötigt – fehlt diese, droht eine Strafe.
Neue Vorschrift für Pakete: Viele wissen nichts davon
In vielen Haushalten ist es inzwischen ganz normal, auch Einkäufe oder größere Gegenstände im Internet zu bestellen. Die Folge: Postboten müssen Pakete ausliefern, die immer schwerer sind. Dies geht auf Dauer zulasten der Gesundheit der Austräger, weswegen Deutschland ein neues Postgesetz eingeführt hat. Das Problem: viele Menschen wissen davon nichts und riskieren bei dem Paketversand ein Bußgeld.
Das Gesetz gilt seit dem 19. Juli 2024, zum 1. Januar erhöhte die Deutsche Post die Portopreise. Beispielsweise kosten Briefe nun 95 statt 85 Cent, Pakete bis zwei Kilogramm schlagen mit 6,19 Euro statt 5,49 Euro zu Buche. Und jetzt, zum 1. April, folgten die Bußgelder für Pakete seitens der Post. Damit soll sichergestellt werden, dass das neue Postgesetz auch beachtet wird. Wer das nicht tut, muss tiefer in die Tasche greifen.
Bußgelder für Pakete: Kostenfalle für DHL-Kunden
Die neue Regelung sieht vor, dass besonders schwere Pakete nur noch von zwei Zustellern getragen und ausgeliefert werden dürfen. Dafür gibt es zwei Gewichtsstufen, die den Umgang mit Paketen regeln: wiegen diese zwischen 10 und 20 Kilogramm, müssen sie mit dem Symbol “10+” gekennzeichnet werden. Alles, was über 20 Kilogramm wiegt, benötigt eine Kennzeichnung mit dem Symbol “20+”. Dafür stellt die Post neue Paketscheine bereit, alternativ gibt es Sticker, die Kunden auf die Pakete kleben können. Diese kosten allerdings extra.
Wer sich nicht an diese Kennzeichnung hält, muss Bußgelder für Pakete zahlen. Fehlt diese Komplett, berechnet die Post ein sogenannten Kennzeichnungsentgelt. Dieses beträgt 49 Cent. Schummelt man bei der Gewichtsangabe, berechnet die Post ein Gewichtskorrekturentgelt in Höhe von 99 Cent pro Sendung. Heißt: Wer mehrere Pakete falsch kennzeichnet, muss für jedes einzelne eine gesonderte Strafe zahlen. Und das kann schnell teuer werden.