Neue Maßnahme gilt in wenigen Tagen in allen Supermärkten

Im Regal eines Supermarktes oder Discounters befinden sich verschiedene Grundlebensmittel sowie Backzutaten. Man sieht beispielsweise Salz, Mehl, Paniermehl, Zuckerstreusel, verschiedene Arten von Schokolade zum Backen, unterschiedliche Mehlsorten sowie Backmischungen für verschiedene Brotsorten.
Symbolbild © imago/Jochen Tack

Für Lebensmittel gelten in der Europäischen Union klare Vorgaben, welche die Hersteller und Händler einhalten müssen. Diese Regeln betreffen Inhaltsstoffe und Verbraucherinformationen. Bald gilt eine neue Maßnahme in allen Supermärkten.

Behörden legen fest, welche Angaben auf Verpackungen stehen und wie Unternehmen sie darstellen. Dadurch sollen Kunden im Supermarkt besser verstehen, was sie kaufen. Gleichzeitig schaffen die Vorgaben einen einheitlichen Rahmen im Binnenmarkt, sodass Produkte in allen EU-Ländern vergleichbar bleiben.

Verbraucher verlieren den Überblick über die Herkunft von Lebensmitteln

Oft wissen Verbraucher nicht genau, woher einzelne Lebensmittel tatsächlich stammen. Besonders bei verarbeiteten Produkten mischen Hersteller Zutaten aus verschiedenen Regionen. Dadurch verlieren Kunden schnell den Überblick über Herkunft und Lieferketten. Auch komplexe Handelswege und Zwischenhändler erschweren die Nachverfolgung. Viele Verpackungen liefern nur grobe Angaben, die kaum Rückschlüsse auf konkrete Länder oder Betriebe zulassen.

Hersteller halten sich bereits heute an zahlreiche Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und zur Kennzeichnung. Sie prüfen Inhaltsstoffe, dokumentieren Lieferketten und passen Verpackungen an rechtliche Anforderungen an. Trotzdem entwickeln Gesetzgeber die Regeln ständig weiter, um Lücken zu schließen und Verbraucher besser zu schützen. Viele Verbraucher fordern mehr Transparenz und detailliertere Angaben. Somit steigt der Druck auf Unternehmen weiter.

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Neue Maßnahme in allen Supermärkten: 

Ab dem 14. Juni gelten in der EU neue Vorgaben für die Kennzeichnung von Frühstücksprodukten. Honig, Konfitüre und Fruchtsäfte müssen künftig genauer beschriftet werden, damit Verbraucher im Handel schneller erkennen, was tatsächlich im Produkt steckt. Die Reform soll für mehr Transparenz sorgen und gleichzeitig den Schutz vor Lebensmittelbetrug stärken. Besonders stark verändert sich die Kennzeichnung beim Honig. Mischhonig muss künftig alle Herkunftsländer samt prozentualem Anteil ausweisen, geordnet nach dem höchsten Anteil.

Auch im Bereich Konfitüren verschärft die EU die Standards. Ab 2026 muss Marmelade mindestens 450 Gramm Frucht pro Kilogramm enthalten. Für die Bezeichnung „Konfitüre extra“ steigt der Mindestanteil auf 500 Gramm statt bislang 450 Gramm. Zusätzlich sollen neue EU-Regeln für Fruchtsäfte und weitere Frühstücksprodukte die Angaben auf Etiketten vereinheitlichen und damit Vergleiche im Supermarkt erleichtern.

(Quellen: Europäische Kommission, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)