Neue Pfandflaschen-Regel: Lidl muss es jetzt zerdrückt annehmen

Pfandflaschen abgeben
Symbolbild Foto: pr

Schon seit Langem ärgern sich viele Kunden von Supermärkten und Discountern über die Pfandflaschenautomaten. Das soll sich jetzt ändern. Dafür sorgt eine neue Pfandflaschen-Regel.

Nicht erst seit der Einführung der Pfandflaschenautomaten ist das Wegbringen von Pfandflaschen und Dosen regelmäßig mit jeder Menge Ärger für die Kunden verbunden. So werden bestimmte Flaschen und Dosen nicht angenommen, manche Automaten sind gefühlt ständig voll und wieder andere funktionieren erst gar nicht. Diese neue Pfandflaschen-Regel soll das Recyceln für Verbraucher jetzt erleichtern.

Pfandflaschenautomaten bereiten Probleme

Wer regelmäßig seine Pfandflaschensammlung beim Discounter oder Supermarkt abgibt, weiß: Ganz besonders mit zerdrückten Flaschen und Dosen haben viele der Automaten Probleme. Der Grund: Das Symbol für das Pfand ist von den Computern in den Automaten nicht mehr lesbar.

Genau diesen Ärger wollte ein Lidl-Kunde jedoch nicht hinnehmen und forderte deshalb eine neue Pfandflaschen-Regel. Dazu setzte er sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung. Diese wiederum ging gegen den Discounter Lidl vor Gericht.

Lidl-Automat nimmt keine zerdrückten Dosen an

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So wollte der besagte Kunde wohl bei dem Discounter Lidl seine bereits zerdrückten Dosen zurückgeben, doch der Automat nahm diese nicht an. Vonseiten des Discounters äußerte man die Vermutung, dass die Dosen schon einmal an einen Automaten zurückgegeben worden seien – deshalb seien sie so zerdrückt. Der Kunde war empört und wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale. Diese stimmte ihm zu und gab an, dass das Pfand-Logo auf dem Leergut noch einlesbar gewesen sei. Lidl stehe damit in der Pflicht, die Dosen zurückzunehmen.

Berufung abgelehnt

Der Discounter Lidl weigerte sich jedoch, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Daraufhin reichte die Verbraucherschutzzentrale Klage gegen den Supermarkt beim Stuttgarter Landgericht ein und bekam bereits in erster Instanz Recht. Obwohl Lidl gegen dieses Urteil Berufung einlegte, wies das Landgericht diese ab. Es scheint also, als habe der Kunde seine neue Pfandflaschen-Regel durchgesetzt. Denn im Klartext bedeutet das, dass Lidl zukünftig auch zerdrückte Dosen und Flaschen annehmen muss.