Neue Pflicht: Pfandbons werden abgelehnt – “Kunden sind sauer”

Zwei Frauen stehen vor einem Pfandautomaten in dem Supermarkt Lidl. Eine Frau legt mit ihrer Hand eine Flasche in den Automaten hinein. Die andere Frau steht daneben und sieht ihr dabei zu.
Symbolbild © istockphoto/frantic00

Zum wöchentlichen Einkauf vieler Menschen gehört auch die Rückgabe des Pfands. Das Einlösen des Pfandbons kann jedoch schnell in Frust ausarten, wenn dieser abgelehnt wird. Die Kunden sind sauer, jedoch im Unrecht.

Bei den Deutschen ist es gang und gäbe: Wer einkauft, nimmt auch gleich die Pfandflaschen mit, um beim Einkauf etwas zu sparen. Für manche stellt das Pfand sogar eine finanzielle Rücklage für schlechte Zeiten dar. Doch bei vielen Supermärkten und Discountern werden die Pfandbons abgelehnt.

Stetige Neuerungen: Kunden müssen Überblick behalten

Gerade die letzten Jahre haben gezeigt: Im deutschen Pfandsystem gibt es immer wieder Neuerungen. Wer sich da nicht auf dem Laufenden hält, kann schnell sein Geld verlieren. Seit dem 1. Januar 2024 gilt beispielsweise die Pfandpflicht auch für Milch und Milchprodukte in Plastikflaschen, die ein Fassungsvermögen zwischen 200 Millilitern und zwei Litern haben. Wer diese Behältnisse einfach wie gewohnt im Müll entsorgt, verliert damit viel Geld.

Mit dem neuen Jahr kamen jedoch auch Vereinfachungen für die Kunden. So müssen ab 2025 Supermärkte und Discounter alle Pflandflaschen akzeptieren und dürfen sie nicht mit der Begründung ablehnen, dass man diese im jeweiligen Laden nicht verkaufe. Dennoch gibt es Gründe, aus denen die Märkte die Pfandbons ablehnen können. Diese sorgen zwar für wütende Kunden. Aber die Lebensmittelläden haben recht.

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Dem Frust vorbeugen: Kunden sollten bestimmte Dinge beherzigen

Damit es an der Kasse gar nicht erst zu Diskussionen und aufkeimendem Frust kommt, sollte man als Kunde die grundlegenden Regeln kennen. So mancher nutzt zwar sein gesammeltes Pfand als finanzielles Polster für schlechte Zeiten. Doch zu lange sollte man mit dem Einlösen nicht warten. Denn ein Pfandbon ist nur drei Jahre gültig. Sind diese verstrichen, hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf das Pfandgeld. Außerdem muss der Strichcode auf dem Bon gut erkennbar sein. Hat man ihn bereits verwischt oder zerknittert, dürfen sich die Supermärkte und Discounter ebenfalls weigern, ihn anzunehmen. Und ganz wichtig noch: Hat man im Automaten einer Filiale das Pfand abgegeben und den Bon drucken lassen, kann man diesen nicht in einer anderen Filiale einlösen. Das muss am selben Standort geschehen. Der Grund liegt im jeweiligen Kassensystem des Supermarktes.