Neue Regel: Oktober bringt große Änderung bei Überweisungen

Mehrere verschiedene Geldscheine, auf denen ein Überweisungsschein und ein Kugelschreiber liegen. Auf den Scheinen befinden sich einige Münzen. Eine 2-Euro-Münze und eine 1-Euro-Münze sowie ein 200-Euro-Schein, ein 100-Euro-Schein und ein 20-Euro-Schein sind teilweise sichtbar.
Symbolbild © imago/blickwinkel

Um die Sicherheit zu erhöhen, kommt schon bald eine besondere Änderung bei Überweisungen zum Tragen. Für Verbraucher bedeutet das: Sie müssen sich umstellen. Wer keine Überraschung erleben will, beachtet dabei Folgendes. 

Es ist offiziell: Schon ab Oktober gilt eine neue Regelung, die Bankkunden kennen müssen. Deshalb sollten Verbraucher aufmerksam bleiben.

Weil Betrüger immer besser werden: Änderung bei Überweisungen kommt 

Noch nie waren Überweisungen so unkompliziert ‒ und selten waren Cyberkriminelle so aktiv wie jetzt. Immer mehr Betrüger bedienen sich modernster Technologien, um sich hohe Summen von fremden Konten zu sichern. Dass man selbst betroffen sein könnte und plötzlich mit leergeräumtem Bankkonto dasteht, will sich niemand vorstellen. Für einige Verbraucher ist ihr größter Albtraum jedoch zur bitteren Realität geworden.

Eine Änderung, die für die gesamte Eurozone und somit auch für Deutschland gilt, soll dieses Risiko schon bald deutlich reduzieren. Das bedeutet auch, dass Bankkunden demnächst eine Besonderheit beachten müssen, wenn sie eine Überweisung planen. Viele Banken weisen ihre Kunden aktiv auf die Änderung hin.

Das müssen Verbraucher ab Oktober beachten

Sogenannte „Instant Payments“ bieten in Zukunft alle Banken in der EU an. Sie sind hierzulande besser bekannt als Echtzeitüberweisungen. Allerdings gibt es einen Haken: Betrüger haben noch leichteres Spiel, wenn die Zahl der Blitzüberweisungen steigt. Falsche Überweisungen, die innerhalb von Sekunden auf einem anderen Konto landen, kann man nur schwer rückgängig machen. Die meisten Verbraucher kennen Echtzeitüberweisungen bereits, haben diese bisher allerdings freiwillig von ihrer Bank angeboten bekommen. Jetzt wird die Zahlungsmethode aufgrund einer EU-Verordnung ab dem 9. Oktober zur Pflicht.

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Um die Sicherheit zu erhöhen, müssen Banken deshalb künftig auch den Namen des Empfängers immer mit der IBAN abgleichen. Als Verbraucher sollte man daher davon absehen, unvollständige Namen oder Spitznamen zu verwenden. Sonst erscheint ein Warnhinweis, der Vorgang verzögert sich. Die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) gilt allerdings nur für Zahlungskonten. Tagesgeldkonten sind demnach beispielsweise davon ausgenommen. Eine Ausnahme gilt außerdem für Geschäftskonten: Wer als Unternehmer eine Sammelüberweisung durchführt, kann selbst entscheiden, ob die Prüfung stattfindet oder entfällt. Trotz der Änderung sollten Verbraucher übrigens weiterhin vorsichtig sein beim Onlinebanking, um Betrügern nicht in die Falle zu tappen.