
Ab Mitte Juni gelten für Milchprodukte neue Regeln in Supermärkten. Hersteller und Händler müssen Angaben zu Verarbeitung, Inhaltsstoffen und Kennzeichnung deutlich genauer ausweisen. Damit ändern sich für Verbraucher wichtige Informationen auf Verpackungen.
Im Lebensmittelhandel gelten klare Vorgaben, die sowohl Hersteller als auch Supermärkte einhalten müssen. Diese Regeln betreffen vor allem die Kennzeichnung, die Zusammensetzung und die Verarbeitung von Produkten. Milch, Butter und Käse stehen dabei besonders im Fokus, weil viele Verbraucher täglich darauf zugreifen.
Hersteller müssen strenge Vorgaben einhalten
Die Vorschriften betreffen vor allem Angaben auf der Verpackung. Hersteller müssen genau definieren, wie sie ein Produkt behandelt haben und welche Inhaltsstoffe enthalten sind. Dazu gehören Informationen über Wärmebehandlungen, Haltbarkeit und Zusammensetzung. Auch Begriffe wie „frisch“ oder „laktosefrei“ unterliegen festen Kriterien. Nur wenn ein Produkt diese Bedingungen erfüllt, darf die jeweilige Bezeichnung verwendet werden. Zusätzlich verlangt das Recht eine eindeutige und gut nachvollziehbare Darstellung, damit Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Die Regeln gelten für alle Anbieter im Lebensmittelbereich.
Neue Regeln im Supermarkt: Vorgaben für Lebensmittel werden ab 14. Juni verschärft
Wenn Unternehmen gegen diese Vorgaben verstoßen, greifen verschiedene Maßnahmen. Behörden können Produkte aus dem Verkauf nehmen oder Bußgelder verhängen. In schwereren Fällen drohen auch rechtliche Schritte, etwa wenn falsche Angaben Verbraucher gezielt täuschen. Außerdem kann ein Verstoß zu einem erheblichen Vertrauensverlust führen, der sich direkt auf den Absatz auswirkt. Supermärkte reagieren häufig schnell und nehmen betroffene Produkte aus den Regalen, um weitere Probleme zu vermeiden. Ab dem 14. Juni verschärfen sich die Anforderungen an Milchprodukte im Handel deutlich. Hersteller müssen künftig präziser angeben, welche Wärmebehandlung ein Produkt durchlaufen hat.
Begriffe wie „pasteurisiert“, „ultrahocherhitzt“ oder „sterilisiert“ erscheinen nicht mehr nur als allgemeine Hinweise, sondern müssen eindeutig auf der Verpackung stehen. Eine unscharfe Beschreibung der Behandlung reicht dann nicht mehr aus. Auch bei „laktosefrei“ greifen strengere Grenzen. Der erlaubte Laktosegehalt liegt unter 0,1 Gramm pro 100 Gramm, zusätzlich muss der genaue Wert auf dem Produkt stehen. Für die Bezeichnung „frisch“ gelten ebenfalls engere Vorgaben. Hersteller dürfen sie nur nutzen, wenn sich die ungeöffnete Haltbarkeit im Kühlschrank auf höchstens drei Wochen beschränkt. Bei fermentierten Produkten wie Joghurt oder Kefir gilt sogar eine Frist von zwei Wochen, sofern keine nachträgliche Erhitzung erfolgt.
(Quellen: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV), RUHR24, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)













