Im neuen Jahr gibt es einige Veränderungen. Davon sind auch Supermärkte und Restaurants betroffen – sie müssen einen neuen Service anbieten.
Ab dem Jahr 2023 erhalten Kunden einen neuen Service im Restaurant oder Supermarkt. Denn sie dürfen ihre eigenen Verpackungen mitbringen und befüllen. Zudem planen große Ketten ein eigenes Pfandsystem für ihre Verpackungen. Doch dies hat auch Schattenseiten.
Ab 2023: Mehrweg im Supermarkt und der Gastronomie
Ab dem 1. Januar 2023 tritt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Wer dann einen Supermarkt, eine Tankstelle oder ein Café besucht, kann seine eigene Verpackung mitbringen. Etwa einen Becker für Kaffee. Zudem haben Kunden auch die Option, einen Mehrwegbecher zu erwerben.
Die Kosten sind für das Produkt in der Mehrwegverpackung dürfen dabei nicht höher sein als für das Produkt in der Einwegverpackung. Händler haben jedoch die Wahl und dürfen auch eigene Pfandsysteme einführen. So ist es schon lange auf Konzerten und Festivals üblich. Dies planen derzeit auch einige Fast-Food-Ketten. Burger King kündigte bereits die Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter für Mehrwegprodukte an. Dadurch können Kunden die Verpackungen, die sie bei der Kette erwerben, auch bei anderen Händlern, die mit demselben Anbieter kooperieren, zurückgeben. McDonalds hingegen möchte ein eigenes Pfandsystem mit einer Gebühr von zwei Euro aufstellen. Dies berichtete die Lebensmittelzeitung.
Die Regeln für Kioske und Imbiss-Stände
Die Mehrwegangebotspflicht gilt für sämtliche Händler, die eine Ladenfläche von mindestens 80 Quadratmeter haben und mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen. Den Großteil der Imbiss-Stände, Kioske und Spätis betrifft diese Auflage somit jedoch nicht. Allerdings sind derartige Geschäfte dennoch dazu verpflichtet, Getränke oder Lebensmittel in selbst mitgebrachte Verpackungen zu füllen. Bisher verweigern das immer noch viele Händler aufgrund von Hygienevorlagen.
Filialketten wie Bahnhofsbäckereien, die zwar unter 80 Quadratmeter Ladenfläche, aber über fünf Angestellte haben, müssen hingegen genauso wie jeder Supermarkt und jedes Restaurant die gesamten Auflagen erfüllen.
Höhere Belastungen für die Branche
Laut dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ist die Mehrwegangebotspflicht jedoch auch mit hohem Aufwand und hohen Kosten für die Betriebe verbunden. Grund dafür ist unter anderem, dass das Mehrwegangebot auch auf sämtlichen Flyern und in den Läden sichtbar gemacht werden muss. Hinzu kommt der Einkauf der Mehrwegverpackungen und der Aufwand, den ein Pfandsystem mit sich bringt.