Neue Regelung: Hundehalter müssen Gegenstand dabeihaben

Ein Mann geht mit fünf Hunden unterschiedlicher Rasse und Größe an der Leine spazieren. Die Hunde gehen ordentlich und befinden sich in einem Park. Bänke stehen am Wegesrand bereit. Für Hundehalter gilt nun eine neue Gegenstands-Regelung.
Symbolbild © istockphoto/Christine McCann

Komisch, aber wahr: Hundehalter müssen nach dieser Regelung ab sofort immer einen bestimmten Gegenstand mit sich tragen. Ansonsten wird es für sie schnell unnötig teuer.

Hundehalter aufgepasst: Unter Tierfreunden sorgt eine neue Gegenstands-Regelung für teils heftige Diskussionen. Sie betrifft unsere Freiheit, aber auch unsere Verantwortung der Umwelt und unseren Mitmenschen gegenüber. Wer mit seinem Vierbeiner unterwegs ist, muss ab sofort sicherstellen, dass er dies jetzt immer dabeihat.

Es wird ernst: Strafen bis zu 1.000 Euro möglich

In ganz Deutschland gibt es nach wie vor keine einheitliche gesetzliche Pflicht, diese Sache stets beim Gassigehen mit sich zu führen. Doch auf Ebene der Städte und Gemeinden sieht das schon ganz anders aus. Denn hier gilt an vielen Orten die Regelung, dass Hundehalter immer diesen Gegenstand dabeihaben müssen: einen Kotbeutel. Obwohl die Mitführpflicht nicht überall explizit geregelt ist, können Verstöße empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Zumindest in einer Stadt im Ruhrgebiet ist dies jetzt glasklar geregelt. Hier ist man nämlich noch einen Schritt weitergegangen. Denn seit November gilt: Wer keinen Müllbeutel für den Kot seines Hundes dabeihat, zahlt in die Gemeindekasse ein.

Während in den meisten Gemeinden die Pflicht zum Entfernen des Hundekots besteht, legt Bottrop noch einen nach. Hier schreibt die neue Regelung vor, dass Hundehalter, die mit ihrem Vierbeiner unterwegs sind, diesen Gegenstand wirklich immer mit sich führen müssen – egal, ob der Hund nun ein Geschäft verrichtet oder nicht. Die Stadt, gelegen im nordwestlichen Teil Nordrhein-Westfalens, nahe Essen und Oberhausen, verhängt den Personen, die sich nicht daran halten, Bußgelder von 55 Euro. Vor allem in letzter Zeit hatte Bottrop mit vermehrten Beschwerden über verschmutzte Gehwege zu kämpfen. Da es mit den bisherigen Verwarnungen nicht klappte, dem Problem ein Ende zu bereiten, hat man nun die Maßnahmen verschärft.

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Sauberkeit oder Schikane: Hundehalter reagieren unterschiedlich

Wer hier keinen Kotbeutel bei sich trägt, signalisiert dem Ordnungsamt, dass er keinen Wert auf die Beseitigung von Hundekot legt. Daher bestraft man die Täter jetzt konsequenter denn je. Die neue Regelung beinhaltet auch, dass Hundehalter, die wiederholt ohne Kottüte erwischt werden, Bußgelder bis zu 1.000 Euro zahlen müssen. Das Signal ist klar und dürfte wieder für saubere Straßen sorgen. Dies könnte leicht Nachahmer finden, denn mehr als genügend deutsche Städte haben mit exakt denselben Problemen zu kämpfen. In Baden-Württemberg sollte man hingegen lieber auf seinen Hund aufpassen als auf dessen Kot. Denn hier dürfen Hunde und Katzen einfach gejagt werden.