Neues Gassi-Gesetz bundesweit: Hundehalter müssen auf Uhr schauen

Frauen gehen mit ihrem Hund spazieren.
Symbolbild

Hunde sind laut Gesetz eine Sache. Aber jetzt kommt die neue Tierschutz-Hundeverordnung. Es gibt neue Regeln für Hundehalter. 

Hundehalter müssen sich auf neue Regeln einstellen – sonst droht ein Bußgeld

Das neue Gassi-Gassi gesetzt 2022 bringt eine neue Vorschriften für Hundehalter mit. Insgesamt sind es sieben.

In diesem Jahr gibt es wichtige Änderungen für Hundehalter. Es wird eine Gassipflicht festgelegt. Diese definiert einen bestimmten Zeitraum und eine Mindestanzahl an täglichem Freigang für Hunde.

Ziel des neuen Gesetzes ist die artgerechte Haltung von Deutschlands beliebtestem Haustier.

Gassi-Gesetz soll Missstände und Versäumnisse bei der Hundehaltung minimieren

Während die einen Hunde ein „Luxusleben“ genießen, kommen die anderen viel zu kurz. Dies soll sich durch das neue Gassi-Gesetzt ändern.

Dort wird festgelegt, wie lange und wie oft ein Hund täglich Freigang bekommen muss. Auch andere Regeln sind in diesem Gesetz verankert. Es gibt zukünftig auch Vorgaben für Züchter, und die Sozialisierung von Hundewelpen.

Neue Gassipflicht: Zeit und Häufigkeit für Hunde-Auslauf festgesetzt

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In Paragraf des Gassi-Gesetzes ist es genau definiert: „Der erwachsene Hund ist mindesten zweimal am Tag auszuführen und insgesamt eine Stunde.“

Diese Regelung schlägt hohe Wellen bei Hundebesitzern.  Dabei ist sie gar nicht so neu. Es existiert bereits eine Gassipflicht. Nur die ausdrückliche Formulierung gab es bislang nicht. Deswegen wurde das jetzt nachgeholt.

Das Gassi-Gesetz schreibt außerdem regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen vor. Hunde müssen regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden haben. Es sei denn, es ist aus gesundheitlichen Gründen oder aus Unverträglichkeit nicht möglich.

Weitere Punkte sind zudem: Hundehaltung in den Räumen (es ist ein Blick ins Freie zu gewähren), die Hundezucht inklusive der Betreuung von Welpen, das Verbot von Stachelhalsbändern sowie anderen schmerzhaften Mitteln zur Erziehung.

Wie die zukünftige Gassipflicht kontrolliert werden soll und welche Bußgelder anfallen, ist jedoch noch nicht klar.

Die Bundesländer sollen ihren eigenen Bußgeldkatalog anfertigen und die Bußgelder entsprechend festlegen dürfen.