Um Schädlinge im Garten zu bekämpfen, greifen Gartenbesitzer zu verschiedenen Mitteln. Allerdings gibt es 2025 eine wichtige Änderung. Ein spezielles Verbot sorgt für neue Rahmenbedingungen, die es ab sofort zu beachten gilt.
Schäden an den Pflanzen deuten oft auf ungebetene Gäste im Garten hin. Wer Schädlinge loswerden will, entscheidet sich deshalb häufig für schnelle Lösungen aus dem Handel. Allerdings gibt es jetzt eine neue Regel, die die Sache verkompliziert.
Schädlinge im Garten: Wer sie loswerden will, muss 2025 einiges beachten
Verfärbte Blätter, abgefressene Wurzeln, Ertragsausfälle ‒ Schädlinge hinterlassen unschöne Spuren, die kein Gartenbesitzer gern sieht. Biozide schaffen Abhilfe. Bisher konnten Kunden das passende Produkt problemlos beim Händler ihres Vertrauens erwerben. Wer ein Insektenspray oder Rattengift kaufen will, könnte beim nächsten Einkauf allerdings überrascht werden. Für 2025 gibt es eine Neuregelung, die den Zugang zu Bioziden für Privatpersonen etwas erschwert.
Nun könnten Gartenbesitzer zunächst annehmen, dass es neuerdings verboten ist, Schädlinge im eigenen Garten zu töten. Aber es handelt sich um eine Pflicht für Händler, die Biozide wie Köder, Sprays und Holzschmutzmittel vertreiben. Sie unterliegen ab sofort einer Beratungspflicht. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die Händler die Produkte im stationären Handel oder im Netz verkaufen. Wichtig ist nur, dass die Beratung vor dem Verkauf stattfinden muss ‒ im Onlinehandel beispielsweise per Videotelefonie.
Das steckt hinter der Neuregelung, um Schädlinge im Garten loszuwerden
Hintergrund ist die Notwendigkeit, Verbraucher über die Wirkung von chemischen Mitteln aufzuklären, bevor sie diese nutzen. Denn die Produkte sind nicht nur hilfreich, sondern auch ein potenzielles Gesundheitsrisiko und außerdem umweltschädlich. Weil viele der enthaltenen Stoffe nie ganz verschwinden, können sie unter anderem für Haushalte mit Kindern und Haustieren problematisch sein.
Deshalb sollen Kunden nun erfahren, was im Produkt drin ist, welche Risiken drohen und wie der korrekte Einsatz solcher Produkte erfolgt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Händler müssen keine verpflichtende Beratung anbieten, wenn es sich um Mittel handelt, die im Vergleich als harmlos eingestuft werden. Unter anderem kann es sich dabei um eine Lösung zur Bekämpfung von Schnecken handeln. Wer künftig Schädlinge loswerden will, sollte sich aber grundsätzlich auf ein Beratungsgespräch einstellen ‒ ohne dürfen Händler das entsprechende Produkt nicht mehr abgeben.