Neues Verbot trifft Supermärkte – Viele Produkte verändern sich

Ein Regal in einem Gang im Supermarkt. Es sind verschiedene Sorten Schokolade zu sehen, darunter Produkte der Marke Ritter Sport. Gelbe und weiße Schilder zeigen die Preise der Schokolade an.
Symbolbild © istockphoto/Iaroslav Bushuev

Wer in Deutschland Produkte herstellt oder verkauft, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Sie sollen sicherstellen, dass Waren bestimmte Anforderungen erfüllen und Verbraucher verlässliche Informationen erhalten. Das gilt auch für Angaben auf Verpackungen und in der Werbung.

Hersteller müssen Angaben nachvollziehbar machen

Hersteller können Informationen über ihre Produkte nicht beliebig formulieren. Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss darauf achten, dass die Aussage sich nachvollziehen lässt. Gerade pauschale Begriffe können problematisch sein, wenn sie keinen konkreten Bezug zum Produkt herstellen oder keine ausreichenden Informationen liefern. Deshalb müssen Unternehmen ihre Verpackungen und Werbeaussagen sorgfältig prüfen. Das betrifft nicht nur einzelne Produkte, sondern auch Kennzeichnungen und andere Hinweise, mit denen Hersteller einen positiven Umwelteffekt vermitteln. Die europäischen Regeln zielen darauf, solche Angaben verlässlicher und für Verbraucher besser überprüfbar zu machen.

Neues Verbot trifft Supermärkte: Neue Regeln sollen falsche Versprechen stoppen

Trotz bestehender Vorgaben tauchen immer wieder Umweltversprechen auf, deren Aussagekraft Verbraucher nur schwer einschätzen können. Unternehmen verwenden etwa Begriffe, die einen besonders umweltfreundlichen Eindruck vermitteln, ohne ausreichend zu erklären, worauf diese Einschätzung beruht. Genau hier entsteht das Problem: Wenn wichtige Nachweise fehlen, können Käufer kaum beurteilen, ob eine Aussage tatsächlich zutrifft. Eine Untersuchung der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 zeigte bereits, wie verbreitet solche Formulierungen sind. Die Behörden fanden bei vielen geprüften Aussagen unklare oder nicht ausreichend belegte Informationen. Deshalb gibt es nun strengere Regeln.

Lesen Sie auch
Neue Verbote ab 10. Oktober – viele Alltagsprodukte betroffen

Ab dem 27. September 2026 gelten EU-weit neue Vorgaben zum Verbraucherschutz beim grünen Wandel. Sie sollen verhindern, dass Unternehmen mit pauschalen Umweltversprechen werben, ohne diese ausreichend belegen zu können. Hintergrund sind eben die Ergebnisse der EU-Untersuchung aus dem Jahr 2020: Bei 53,3 Prozent der untersuchten Umweltaussagen fanden die Prüfer vage, irreführende oder unbegründete Informationen. In 40 Prozent der Fälle fehlten nach der Untersuchung Belege. Aussagen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht einfach so auf die Verpackung eines Produkts geschrieben werden.

(Quellen: Bundesregierung, BMJ, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)