Nicht einfach ins Feld laufen: 15.000 Euro Strafe drohen dafür

Eine junge Frau läuft durch ein Maisfeld.
Symbolbild © istockphoto/sasa kitanovic

Absichtlich, zur Abkürzung oder aus Versehen – einfach durch ein Feld laufen kann hohe Strafen nach sich ziehen. Dabei sind Bußgelder in einer Höhe von bis zu 15.000 Euro möglich.

Langsam wird das Wetter wieder angenehmer und viele nutzen die Zeit für ausgiebige Spaziergänge. Nicht selten kommen manche dabei vom Weg ab, doch durch ein Feld zu laufen kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Felder betreten ist eine strafbare Handlung

Ob zur Entspannung vom stressigen Alltag oder als Familienausflug, eine Unternehmung in Feld und Wiesen bietet für viele eine schöne Abwechslung. Doch in ein Feld zu laufen, wird mit Strafen geahndet. Tatsächlich handelt es sich dabei nämlich um ein Vergehen, das Bußgelder von mehreren Tausend Euro bedeuten kann.

Beim Spaziergang stolpert man plötzlich in ein hochgewachsenes Mais- oder Rapsfeld. Auch saftige Wiesen mit bunten Blumen und Gräsern sind ein schönes Fotomotiv, das sich viele Influencer für Fotos für Instagram zunutze machen. Allerdings ist es verboten, einfach durch solche Felder und Wiesen zu spazieren. Schon das Betreten der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist untersagt.

In ein Feld zu laufen kann die dort wachsenden Pflanzen beschädigen und damit die Ernte der Landwirte gefährden, deshalb ist es mit hohen Strafen belegt. Außerdem handelt es sich bei landwirtschaftlichen Nutzflächen wie Feldern und Wiesen um den Privatbesitz der Landwirte. Wer diesen unbefugt betritt, begeht eine strafbare Handlung.

Diese Grundlage gilt für Bußgelder

Das Bundesnaturschutzgesetz, Kapitel 7 § 59, besagt, dass „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ allen erlaubt ist. Laut dem Bundeswaldgesetz gilt diese Gesetzesregelung auch für Wälder, außer man fährt mit dem Fahrrad oder ist mit dem Pferd unterwegs. So muss man sich nicht zwingend an Waldwege oder Trampelpfade halten.

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Doch dabei gibt es wichtige Ausnahmen. Die Gesetzgebung hat demnach klare Linien festgelegt, nach denen es Strafen dafür gibt, einfach so in ein Feld zu laufen. Handelt es sich um eine geschützte landwirtschaftliche Fläche oder um eine Fläche zur Waldbewirtschaftung, so ist das Betreten verboten. Genauso verhält es sich bei Flächen, die aus Gründen des Waldschutzes, des Waldbrandschutzes oder zum Schutz der Waldbesucher gesperrt sind.

Betreten nicht gestattet

Das Betretungsverbot, das für die landwirtschaftlichen Flächen ausgesprochen wird, unterscheidet sich je nach Bundesland. Es ist also ratsam, sich darüber zu informieren, ob es vor Ort gestattet ist, in ein Feld zu laufen, oder ob möglicherweise Strafen drohen.

Häufig gilt ein Betretungsverbot für die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen der Aussaat und der Ernte. Dies betrifft den Zeitraum von März bis Oktober. Es spielt dabei übrigens keine Rolle, ob die Fläche markiert oder eingezäunt ist. Wiesen, die zur Futtergewinnung, also für Heu, genutzt werden, dürfen während des Aufwuchses nicht betreten werden. Besser ist es aber generell, auf den Wegen zu bleiben.