Nicht mehr auslegen: Gegenstandsverbot droht für Gartenbesitzer

Ein verschlossener Holzschuppen mit weißer Tür und Fenstern. Vor der Tür liegen Holzbretter und ein Ball. Am Schuppen stehen mehrere Fahrräder. Durch die Fenster ist zu erkennen, dass der Schuppen mit Gegenständen vollgepackt ist.
Symbolbild © imago/Guido Koppes

Ein mögliches Gegenstandsverbot für Gartenbesitzer könnte ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Schon jetzt warnen Kritiker vor den langfristigen Folgen, wenn es wegfällt. Experten erklären jedoch, warum es notwendig ist.

Es ist ein Vorhaben, das für gespaltene Meinungen sorgt. Künftig müssen private Gartenbesitzer womöglich auf eine wichtige Sache verzichten, die sie bisher genutzt haben. Das hat jedoch drastische Folgen, warnen Experten jetzt.

Spezielles Gegenstandsverbot für Gartenbesitzer droht

Diese Tiere sind Überträger von über 100 verschiedenen Krankheiten, informiert das Umweltbundesamt (UBA). Sie zu bekämpfen, ist für Privatpersonen häufig eine Herausforderung. Nicht nur wegen der Gesundheitsrisiken, sondern auch aufgrund von potenziellen Schäden an Materialien und Lebensmitteln ist es jedoch notwendig, die Schädlinge loszuwerden. Nun könnte ein wichtiges Hilfsmittel endgültig wegfallen. Hintergrund sind die Risiken einer chemischen Substanz namens Antikoagulans. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) prüft ein Verbot für Privatpersonen.

Antikoagulanzien kommen in Fraßködern vor, die gegen Ratten wirken. Sie verringern die Blutgerinnung. Sobald der Köder wirkt, verbluten die Nager innerlich. Experten verweisen neben dem qualvollen Tod auf die Umweltbelastung durch die Chemie. Zudem könnten versehentlich Haustiere wie Katzen vergiftet werden, wenn diese eine Ratte fressen, die zuvor den Köder gefressen hat. Deshalb ist unklar, ob Privatpersonen bestimmte Rodentizide im Kampf gegen die ungebetenen Gäste künftig überhaupt noch in ihrem Garten oder Haus auslegen dürfen. Verbände kritisieren das mögliche Verbot. Sie weisen darauf hin, dass sich Ratten bald massiv verbreiten könnten.

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Kritik gegen ein mögliches Gegenstandsverbot für Gartenbesitzer

Um eine erneute Zulassung zu bewirken, haben sich einige Organisationen und Unternehmen zusammengetan. Sie haben einen Brandbrief verfasst. Zu den Unterstützern gehören unter anderem der Deutsche Schädlingsbekämpfer Verband e. V. (DSV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV). Die BAuA würde die Risiken unterschätzen, heißt es. Außerdem genüge es nicht mehr, die Schädlinge nur professionell zu bekämpfen. Die Verbände und Unternehmen positionieren sich deshalb strikt gegen ein Verbot für Privatpersonen. Bis Ende 2025 ist eine Nutzung der Rodentizide grundsätzlich noch möglich. Dann sollte das Wiederzulassungsverfahren abgeschlossen sein und ein Ergebnis vorliegen.