Nie dagewesen: Bestimmter Gegenstand bald im Hausmüll verboten

Eine Person wirft einen Müllsack in eine grüne Mülltonne. Es handelt sich vermutlich um Hausmüll oder gemischten Müll. Der Müllsack ist schwarz und teilweise durchscheinend.
Symbolbild © istockphoto/daizuoxin

Schon bald ist dieser Gegenstand im Hausmüll verboten. Hintergrund ist eine neue EU-Verordnung, die 2025 offiziell in Kraft tritt. Für viele Haushalte dürfte das eine große Umstellung sein. 

Bisher durften Haushalte viele Gegenstände unkompliziert über ihren Hausmüll entsorgen. Das ändert sich jetzt. Folgende Sache ist in wenigen Wochen ein absolutes Tabu, weil eine entsprechende EU-Verordnung die strenge Änderung vorschreibt.

Strenge Verordnung: Das ist bald im Hausmüll verboten 

Essensreste, Windeln, tierische Abfälle ‒ vieles darf direkt in den Restmüll. Auch einen anderen Gegenstand haben Haushalte bisher über die Restmülltonne entsorgt. Dieser darf dort aber nicht mehr landen. Das regelt eine neue EU-Verordnung ab 2025. Generell kann eine falsche Mülltrennung in Deutschland geahndet werden und zu hohen Bußgeldern führen. In einigen Fällen nimmt die Müllabfuhr die entsprechende Tonne gar nicht mit. Wegen der neuen Verordnung könnte es deshalb zu strengeren Kontrollen kommen.

Hintergrund ist der Klima- und Umweltschutz, der zu einer Neuregelung für die Entsorgung von Kleidung führt. Denn die Folgen des Modekonsums sind dramatisch: Die Textilindustrie verursacht hohe CO₂-Emissionen. Die Herstellung neuer Kleidung verbraucht viel Wasser verbraucht. Kleidung, die massenhaft hergestellt, von Verbrauchern gekauft und nur kurz getragen wird, landet im Müll, dann auf Deponien und in der Verbrennung. Laut Verordnung gilt ab 2025 aber etwas anderes: Selbst defekte Kleidung darf man zukünftig nicht mehr über den Hausmüll entsorgen.

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Nur hier darf der Abfall ab 2025 landen, der im Hausmüll verboten ist

Wer also eine zerrissene Jeans oder ein stark verschmutztes Kleid wegwerfen will, muss aufpassen. Anstatt alte oder kaputte Textilien in den Hausmüll zu werfen, landen sie künftig alle im Altkleidercontainer. Das gilt auch für andere Textilien wie zum Beispiel Handtücher. Ziel der neuen Verordnung ist nicht nur die Reduzierung der Umweltbelastung, sondern auch, dass mehr Textilien recycelt und somit noch einmal verwendet werden. Zudem wird Verbrauchern empfohlen, ihre Kleidung nicht allzu schnell wegzuwerfen. Aus alten, schmutzigen oder löchrigen T-Shirts, Jeans, Hemden oder Kleidern lassen sich manchmal Upcycling-Projekte realisieren. So trägt man auf kreative Weise zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei.