
Wer aktuell einen Warnhinweis an den Kühlregalen in den Rewe-Filialen sieht, ist damit offenbar nicht allein. Regelmäßig machen Händler so auf Produkte aufmerksam, die keinesfalls verzehrt werden sollten. Nun trifft es auch diesen beliebten Artikel.
Vorsicht: Wer dieses Produkt gekauft hat, sollte es unter keinen Umständen essen. Ein aktueller Rückruf verweist auf mögliche gesundheitliche Risiken. Das ist zu tun, wenn man den Artikel in der Küche hat.
Warnhinweis an Kühlregalen in Rewe-Filialen
Übelkeit, Unwohlsein, Durchfall – wer verdorbenen Käse isst, muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Ein beißender Geschmack gilt als Warnsignal. Äußerlich können Konsumenten schlechten Käse an Schimmel, viel Kondenswasser und an einer schleimigen Konsistenz erkennen. Um nichts zu riskieren, gehören solche Produkte in den Abfall. Aktuell sorgt ein spezielles Käseprodukt, das beim Lebensmittelhändler Rewe erhältlich ist, für Aufsehen. Schuld daran ist jedoch nicht etwa ein bereits verstrichenes Ablaufdatum. Der wahre Grund sind Teilchen im Käse, die nicht im Lebensmittel landen sollten.
Aufgepasst: Dieser Käse ist vom Rückruf betroffen
Wer ihn gekauft hat und isst, muss mit gesundheitlichen Problemen rechnen. Es sind rote Partikel in die Ware gelangt. Dabei handelt es sich um harten Kunststoff. Beim Kauen oder Verschlucken drohen demnach Verletzungen im Mundraum. Auch Schäden an der Speiseröhre oder im Magen sind möglich. Zudem besteht Erstickungsgefahr. Betroffene Kunden sollten das Produkt keinesfalls öffnen oder verzehren. Was jetzt zu tun ist: Der Schmelzkäse wird entsorgt oder in einer Rewe-Filiale abgegeben. Kunden müssen hierfür keinen Kassenbon abgeben. Sie erhalten den Kaufpreis zurück.
Betroffen ist die „Räucherschmelzkäse-Zubereitung“ (175 Gramm) in Scheiben. Dabei handelt es sich um die Sorte „Schinken-Räucher“. Produzent: Sales und Service Aktuell GmbH. Der Rückruf gilt für die EAN-Nummer 4388844198166 sowie für die Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 17.08.2026, 22.08.2026 und 24.08.2026. Zudem sind die Chargennummern 722641, 912641 und 922641 genauestens zu prüfen. Wer den Käse gegessen hat, sollte auf auffällige Symptome achten. Bei bereits auftretenden Beschwerden ist es wichtig, diese sicherheitshalber ärztlich abklären zu lassen.
(Quellen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Deutsches Rotes Kreuz, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














