
Damit haben wohl nur die wenigsten Gartenbesitzer gerechnet. Aber es gelten bestimmte Regeln für das Rasenmähen, an die man sich besser halten sollte. Die Auflagen kennen dabei nur die wenigsten Menschen.
Für das Rasenmähen gelten bestimmte Regeln. Und genau diese kennen nur die wenigsten. Dabei sollten Gartenbesitzer aufpassen.
Gartenbesitzer sollten sich daran halten
Es gibt bestimmte Regeln für das Rasenmähen. Viele Gartenbesitzer wissen, dass man zu bestimmten Zeiten nicht einfach den Rasen mähen darf. Dazu zählen unter anderem die Sonntage, und auch zu bestimmten Zeiten am Abend ist es verboten. Doch eine Frage, die immer wieder aufkommt, können nur wenige beantworten. Gelten diese bestimmten Regeln auch für den gesetzlichen Feiertag, den Tag der Arbeit? Die Antwort darauf ist eindeutig. Denn an gesetzlichen Feiertagen herrscht die sogenannte Feiertagsruhe. Und diese ist fest im deutschen Recht verankert. Damit will man die Menschen vor Lärmbelästigung schützen.
Denn ein solcher Rasenmäher – ganz egal, ob elektrisch oder mit Benzin betrieben – ist alles andere als leise. Sein Einsatz ist damit verboten und unterliegt diesen bestimmten Regeln. Auch Laubbläser, Heckenscheren oder Motorsägen sind davon betroffen. Erlaubt sind hingegen leise Tätigkeiten im Garten. Dazu zählen insbesondere das Gießen von Pflanzen, das Jäten von Unkraut oder das Einpflanzen neuer Blumen. Entscheidend ist immer, dass es dabei keine störenden Geräusche gibt und die Ruhe für die Nachbarn bewahrt bleibt.
An bestimmte Bedingungen muss man sich halten
Doch neben den bestimmten Regeln gibt es auch einige Ausnahmen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Diese schreibt vor, wann man bestimmte Geräte verwenden darf. Denn selbst an Werktagen gelten nämlich zeitliche Einschränkungen: In Wohngebieten ist Rasenmähen in der Regel nur zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt.
Ein weiterer wichtiger Punkt zu diesen bestimmten Regeln betrifft die lokalen Vorschriften. Kommunen und Städte können eigene Regelungen haben, die über die bundesweiten Vorgaben hinausgehen. Das bedeutet: In manchen Gemeinden können die Ruhezeiten strenger sein als anderswo. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher immer gut informieren.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














