
„Wie bitte?“, mögen sich viele denken, wenn sie hören, dass das Anbringen einer bestimmten Oster-Deko ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann. Dies ist jedoch tatsächlich so, wenn man sich an ein bestimmtes Verbot nicht hält.
Deutschland ist voller Regeln und Verbote. Auch beim Anbringen der Oster-Deko im Garten oder bei sich zu Hause muss man einiges beachten, denn sonst droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Beginn ab März: Hobbygärtner müssen sich an Regeln halten
Vom 1. März bis zum 30. September gilt, dass man Hecken, Sträucher und Bäume nicht mehr massiv zurückschneiden darf. Dieses Verbot gilt dem Schutz der Tiere und der Umwelt. Kleine Säugetiere und Vögel nutzen die dichten Naturwunder nämlich nicht nur als Nahrungsquelle, sondern auch als gemütliches Zuhause, um ihre Jungen zu bekommen und großzuziehen. Wer jetzt einen radikalen Rückschnitt vornimmt, zerstört die Bauten und tötet die Lebewesen, die hier Schutz gesucht haben. Doch es gibt noch eine weitere Folge, die mit diesem Verbot einhergeht, an die wohl viele gar nicht denken.
Beliebte Oster-Deko kann hohes Bußgeld bedeuten: Das müssen die Bürger jetzt wissen
In genau zwei Wochen ist Ostersonntag und in vielen Gärten und Häusern hat bereits die Oster-Dekoration Einzug gehalten. An Büschen und Sträuchern hängen bereits bunte Eier aus Plastik. Bilder mit Ostermotiven kleben an den Fenstern und am Kühlschrank und auf den Tischen stehen Zweige in Vasen, die ebenfalls mit bunten Plastikeiern geschmückt sind. Doch genau hiermit gibt es ein großes Problem.
Eine besonders beliebte Dekoration zu Ostern sind nämlich die Weidenkätzchen. Sie gehören in Deutschland zu den ersten Blühern und bieten daher zahlreichen Insekten wie Bienen und Hummeln eine wichtige Nahrungsquelle. Außerdem sorgen sie so dafür, dass die Bestäubung zahlreicher anderer Pflanzen stattfinden kann und zum Beispiel der Grundstein für eine erfolgreiche Obsternte gelegt wird. Deshalb ist es verboten, in der Natur Weidenkätzchen zu schneiden. Mit dem Verbot, das zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt, will man den Bestand der Pflanze, der in den letzten Jahren massiv zurückgegangen ist, schützen und damit auch die Artenvielfalt in der Pflanzen- und Tierwelt. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, muss deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Das Abschneiden der Weidenkätzchen im eigenen Garten dagegen ist erlaubt.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














