Preiserhöhung angekündigt: Telefon und Internet wird noch teurer

Tisch mit Laptop und WLAN-Router.
Symbolbild © istockphoto/Jens Domschky

Eine Preiserhöhung von Telefon und Internet kommt auf deutsche Verbraucher zu. Es gibt jedoch eine clevere Möglichkeit, den hohen Kosten zu entkommen.

Die Kunden eines renommierten Anbieters für Telekommunikationsdienste sind beunruhigt angesichts einer beängstigenden Preiserhöhung von Telefon und Internet. Die Gebühren für Internet und Telefonie sollen ansteigen, und die Verbraucher machen sich besorgt Gedanken, ob dieser fortlaufende Preisanstieg in Deutschland jemals ein Ende finden wird. Doch es gibt einen Silberstreif am Horizont: Kunden haben die Möglichkeit, sich mit einer spezifischen Maßnahme gegen diese Preiserhöhung zur Wehr zu setzen und dagegen anzukämpfen.

Starke Erhöhung der Internet- und Telefongebühren

Der Provider 1&1 hat angekündigt, die bestehenden Verträge seiner DSL-Bestandskunden anzugleichen. Robin Schmidt, der Pressesprecher von 1&1, teilte mit, dass „spezielle Tarife und Rabatte im Rahmen von Preisaktionen bei dieser Kundengruppe“ angepasst wurden. Der Grund dafür liegt darin, dass die bisherigen Tarife deutlich unter dem regulären Preis lagen. Für die Kunden bedeutet dies jedoch eine beträchtliche Erhöhung der Preise. Allerdings gibt es laut Rechtsanwältin Janina Kreckel eine Möglichkeit, gegen diese einseitige Preiserhöhung vorzugehen. Es empfiehlt sich daher, das Schreiben von 1&1 sorgfältig zu überprüfen. Rechtsanwältin Kreckel erläutert, dass eine Preisanpassung von mehr als 10 Prozent in dem Schreiben unwirksam ist. Es wird weder nachgewiesen noch ausführlich erklärt, wie die Steigerung der Energiepreise zu einer Erhöhung der Gesamtkosten geführt haben soll.

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Kunden finden cleveren Ausweg aus Preiserhöhungsplan

Rechtsexperten sind überzeugt, dass der Plan von 1&1, die Preise für Internet und Telefon zu erhöhen, „klar unwirksam“ ist. Die Klausel in den Vertragsbedingungen ist nicht ausreichend präzise formuliert. Somit ist unklar, wann und unter welchen Umständen 1&1 die Vertragsbedingungen ändern darf. Nach Untersuchungen der Stiftung Warentest wurde festgestellt, dass Kunden, die den Kundenservice von 1&1 kontaktiert haben, die Zusage erhalten hatten, den bisherigen Sonderangebotspreis beizubehalten. Diese Kunden haben erfolgreich Maßnahmen ergriffen, um der Preiserhöhung entgegenzuwirken, indem sie per E-Mail Einspruch eingelegt haben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen, die von der Preiserhöhung betroffen sind, die Nachricht ihrer Einspruchsmail aufzubewahren oder auszudrucken, um über Beweismittel zu verfügen. Darüber hinaus sollten auch die relevanten Vertragsdaten wie die Kundennummer unbedingt angegeben werden.