Regel: Rasenmäherverbot soll in Deutschland eingeführt werden

Ein rot-schwarzer Rasenroboter oder Mähroboter fährt über den frisch geschnittenen Rasen. Sie übernehmen vollautomatisch die Rasenpflege im Garten. Im Vordergrund sind Blumen zu sehen.
Symbolbild © istockphoto/Alexander Traksel

Es sollte ein spezielles Rasenmäherverbot in Deutschland geben – finden zumindest Klima- und Naturschützer. Dabei beginnt für viele Gartenbesitzer aktuell die lang ersehnte Gartensaison. In einigen Städten und Gemeinden gibt es bereits ein Verbot. 

Der Frühling hat die Gartensaison eingeläutet. Es wird wieder Zeit, den Mähroboter hervorzuholen. Allerdings wird immer häufiger ein spezielles Verbot für das Rasenmähen diskutiert, das einige Naturschützer einfordern.

Rasenmäherverbot in Deutschland soll zum Klima-, Tier- und Naturschutz beitragen

Ein perfekt gepflegter, ansehnlicher Rasen ist die Idealvorstellung vieler Gartenbesitzer. Gerade im Frühling greifen diese regelmäßig selbst zum Rasenmäher oder lassen den Mähroboter über die Grünfläche laufen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bezeichnet das allerdings als “Mähwahnsinn”. Insbesondere Mähroboter sind problematisch, weil Tiere kurzerhand überrollt und getötet werden. In einigen Städten und Gemeinden wird deshalb ein Verbot für Mähroboter diskutiert, das zumindest während der Nacht gelten soll.

Ein solches Nachtfahrverbot ist in Köln und in der Gemeinde Nuthetal in Brandenburg bereits Realität. Nun ist es auch ein Thema in Paderborn. Jahr für Jahr kommen Tausende Igel durch den Einsatz von Mährobotern um, erklären Tierschützer. Oft sind die Tiere in der Dämmerung und während der Nacht aktiv. Generell fordern Klima- und Naturschützer dazu auf, den Rasen seltener zu mähen, um CO₂-Emissionen zu reduzieren und Insekten mehr Nahrung anzubieten, damit die Artenvielfalt gefördert wird.

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So sehen die Regelungen in Deutschland derzeit aus

Ein bundesweites und generelles Verbot für das Rasenmähen existiert zwar nicht, allerdings regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) klar, zu welchen Uhrzeiten Gartenbesitzer ihre Geräte nutzen dürfen. Werktags ist der Einsatz zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen muss der Mäher hingegen ganztägig im Schuppen bleiben.

Das Nachtfahrverbot, das Städte und Gemeinden selbst festlegen, verschärft die Vorgabe auch für Mähroboter, die oft leiser als 60 Dezibel sind und deshalb eigentlich auch bis 22 Uhr betrieben werden dürfen. Andere Gartengeräte, wie Laubbläser, unterliegen ebenfalls speziellen Regelungen. Wer gegen sie verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Summe beläuft sich auf bis zu 50.000 Euro. In welchen Teilen Deutschlands es bald zu weiteren Verboten kommen könnte, bleibt abzuwarten.