
Wer diesen Fehler beim Gassigehen macht, muss tief in die Tasche greifen. Denn sollte man diese Regel als Hundebesitzer missachten, kostet das bis zu 500 Euro. Doch genau das wissen nur die wenigsten.
Wer als Hundebesitzer einen Fehler beim Gassigehen macht, der muss das unter Umständen teuer bezahlen. Denn wer eine bestimmte Regel bricht, muss teilweise bis zu 500 Euro zahlen. Das ist nur den wenigsten Menschen bewusst.
Genauer aufpassen: Diese Regel müssen Hundebesitzer kennen
Bis zu 500 Euro teuer kann ein Fehler beim Gassigehen werden. Dabei ist es eine Regel, die viele bereits zu kennen glauben. Dennoch ist die Höhe der Strafe für viele Menschen ein echter Schock. Grund dafür ist die kommunale Selbstverwaltung, die dafür sorgt, dass Städte und Gemeinden viele Regeln selbst festlegen können. Und dazu gehören auch eigene Ordnungs- und Straßenreinigungssatzungen. Für Hundebesitzer dabei besonders wichtig: das Geschäft ihres Haustiers oder eher die Beseitigung desselben. Denn die Grundregel ist wohl mittlerweile allen Hundehaltern bekannt: Der Kot ihres Hundes muss an öffentlichen Orten oder fremden Grundstücken entsorgt werden. Es ist ein klarer Fehler beim Gassigehen, wenn man diesen einfach so in der Öffentlichkeit liegenlässt.
Deswegen haben Hundehalter eigentlich nahezu immer passende Mülltütchen parat, damit das möglichst schnell und sauber passiert. Den Kot einfach liegenzulassen, wird hingegen mit einem Bußgeld geahndet. Und genau hier wird es interessant. Denn in einigen Städten kann ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig werden, wenn man die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes nicht entsprechend entfernt. Dazu zählen zum Beispiel Köln, Krefeld, aber auch Ismaning.
Bis zu 500 Euro Strafe sind möglich
Ganz besonders, wenn man eher in Regionen unterwegs ist, in denen das Bußgeld nur 20 Euro hoch ist, wenn man einmal vergisst, hinter seinem Hund hinterherzuräumen. Ist das eine beinahe schon schockierend hohe Summe, gegen die man jedoch kaum etwas unternehmen kann.
Denn wer in einer dieser Städte diesen Fehler beim Gassigehen macht, kann zwar versuchen, gegen das Bußgeld vorzugehen. Allerdings müsste man in diesem Fall nachweisen, dass man diese Tat eben nicht begangen hat, oder aber bestimmte Beweise fehlen. Generell – und das gilt immerhin bundesweit – gilt bei Bußgeldbescheiden eine Frist von zwei Wochen, in welcher man Einspruch einlegen kann.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Verivox, Bußgeldkatalog)














