
Verbraucher aufgepasst! Ein Bier enthält doch Alkohol und wird daher zurückgerufen. Es wurde nämlich aus Versehen als alkoholfrei gekennzeichnet. Dies kann Folgen für diejenigen haben, die keinen Alkohol trinken.
Experten warnen davor, den Rückruf unbedingt ernst zu nehmen. Denn ein Getränk wurde als alkoholfreies Bier gekennzeichnet, enthält jedoch Alkohol. Dies kann unangenehme Folgen haben.
Rückruf wegen eines Fehlers: Hersteller warnt Kunden
Wegen eines Fehlers werden jedes Jahr Tausende Lebensmittel zurückgerufen. Dabei handelt es sich meistens um Fremdkörper, die gefunden werden und beim Verzehr zu Schäden an den inneren Organen führen können. Oder es werden Bakterien oder Keime nachgewiesen, die gesundheitliche Folgen für die Menschen haben können.
Nun muss jedoch ein Hersteller ein Getränk zurückrufen, das Alkohol enthält, obwohl es als alkoholfrei gekennzeichnet worden ist. Der Fehler ist dem Produzenten erst aufgefallen, als sich das Bier schon im Umlauf befand. So mancher mag diese Art von Fehler belächeln. Doch Experten und auch der Getränkehersteller warnen vor unliebsamen Folgen, wenn man den Rückruf nicht ernst nimmt.
Getränk enthält Alkohol: Bier als alkoholfrei gekennzeichnet
Die falsche Kennzeichnung trifft ausgerechnet das Mönchshof Natur Radler Blutorange der Kulmbacher Brauerei. Die 500-Milliliter-Flasche enthält die Aufschrift „0,0 %“ und suggeriert damit, dass es sich um alkoholfreies Bier handelt. Das hintere Etikett kann jedoch den richtigen Alkoholgehalt von 2,5 Prozent ausweisen. Deshalb sollte man sich, sofern man dieses Bier zu Hause stehen hat, unbedingt beide Etiketten ansehen. Verkauft wurde das falsch gekennzeichnete Bier in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.
Deshalb können Verbraucher, die das Mönchshof Natur Radler Blutorange in der 0,5-Liter-Flasche mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.01.2027 und den Chargennummern B1 03:08, B1 03:09 und B1 03:10 gekauft haben, in der nächsten Filiale wieder abgeben. Dazu benötigen sie nicht einmal einen Kassenbon, um ihr Geld wieder zurückzuerhalten. Natürlich kann man das Bier behalten, wenn man Alkohol trinkt. Doch für Menschen, die keinen Alkohol trinken wollen oder dürfen, könnte der Verzehr unangenehme Folgen haben. Deshalb gilt: Achtsam die Etiketten prüfen und gegebenenfalls umtauschen.
(Quellen: Kulmbacher Brauerei, Lebensmittelwarnung.de, Verbraucherzentrale, dpa)














