Schnupper-Verbot im Supermarkt: Kunden drohen hohe Strafen

In einer Drogerie riecht eine Frau an einem Produkt. Die Frau hat lange, braune Haare und trägt eine hellbraune Jacke.
Symbolbild © istockphoto/nd3000

Wer im Supermarkt oder in der Drogerie heimlich Produkte öffnet oder daran schnuppert, bewegt sich schneller im rechtlichen Risiko als gedacht – im schlimmsten Fall drohen hohe Strafen.

Mal eben am Shampoo riechen – für viele Kunden gehört das beim Einkaufen ganz selbstverständlich dazu. Doch Vorsicht: Was harmlos wirkt, kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden.

Ein kurzer Schnupper-Test kann plötzlich Ärger bringen

Wer vor dem Kauf an Shampoo, Duschgel oder Deo riechen möchte, bewegt sich tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone. Viele Kunden öffnen dafür kurz den Deckel und prüfen den Duft. Das ist grundsätzlich erlaubt – allerdings nur dann, wenn man die Verpackung dabei nicht beschädigt. Besonders wichtig: Hygienesiegel oder eingeschweißte Verpackungen darf man keinesfalls entfernen. Sobald ein Siegel beschädigt wird, entsteht für den Händler ein sogenannter Werteverlust. Schließlich möchte kaum jemand ein Produkt kaufen, das bereits geöffnet wurde. Genau deshalb setzen viele Hersteller inzwischen auf Schutzfolien und Sicherheitsverschlüsse.

Wer sich unsicher ist, sollte deshalb lieber freundlich beim Personal nachfragen. Viele Drogerien bieten inzwischen sogar extra Tester für Cremes, Shampoos oder Kosmetik an. Ganz tabu ist es hingegen, etwas aus der Flasche herauszudrücken oder das Produkt tatsächlich zu benutzen. Rein rechtlich gilt die Ware nämlich bis zum Bezahlen weiterhin als Eigentum des Geschäfts. Wer also Shampoo testet oder schon vor der Kasse aus einer Wasserflasche trinkt, riskiert theoretisch sogar eine Anzeige. In der Praxis zeigen sich viele Märkte zwar kulant.

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Diese Fehler im Supermarkt können richtig teuer werden

Besonders heikel wird es, wenn Kunden unbezahlte Ware in die eigene Tasche stecken. Selbst wenn man später bezahlen möchte, kann das bereits als versuchter Diebstahl gewertet werden. Deshalb sollten Produkte immer sichtbar im Einkaufswagen oder Einkaufskorb bleiben. Auch kleine Missgeschicke können Folgen haben. Fällt beispielsweise ein Joghurt herunter oder geht eine Flasche kaputt, muss der Schaden eigentlich ersetzt werden – obwohl die Ware noch gar nicht bezahlt wurde. Viele Geschäfte verzichten zwar aus Kulanz darauf, einen Ersatz zu verlangen, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.

Ein weiteres absolutes No-Go: Ware aus dem Einkaufswagen anderer Kunden nehmen. Was viele für eine harmlose Aktion halten, ist tatsächlich sogar gesetzlich geregelt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch besitzt der Kunde bereits ein sogenanntes „Recht zum Besitz“, sobald er den Artikel in seinen Wagen gelegt hat.

(Quellen: Verbraucherschützer, Einzelhandel, Rechtsexperten, dpa)