Seit 1. Oktober: Wichtige Gartenarbeiten sind jetzt wieder erlaubt

Ein Paar verrichtet draußen gemeinsam fröhlich Gartenarbeit und sammelt Laub auf. Sie tragen Weste, Fleecejacke und Gummistiefel und stapeln die orangen und roten Blätter in einer Schubkarre.
Symbolbild © istockphoto/monkeybusinessimages

Die Arbeit im heimischen Garten ist für den einen reine Entspannung, für den anderen lästige Pflicht. Grundsätzlich sind dabei jedoch Regeln zu beachten. Einige, wichtige Gartenarbeiten sind jetzt aber wieder erlaubt.

Der eigene Garten kann Freude bereiten, aber auch anstrengend zu pflegen sein. Zudem gibt es bei der Gartenarbeit einiges zu beachten. Wer nicht aufpasst, kann unter anderem eine Ruhestörung begehen.

Gartenarbeiten sind jetzt wieder erlaubt: Das müssen Garteninhaber beachten

Auch im eigenen Garten müssen bestimmte Regeln beachtet werden, die je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein können. Dazu gehören Vorgaben zu Vorgärten, Zäunen oder dem Fällen von Bäumen, für das oft eine Genehmigung erforderlich ist. Gartenabfälle dürfen nicht einfach verbrannt werden. Dazu gelten strenge Auflagen, bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 150 Euro drohen. Zudem sind Ruhezeiten einzuhalten, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

Beim Einsatz motorbetriebener Gartengeräte gelten feste Ruhezeiten, die in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung festgelegt sind. Werktags dürfen viele Geräte von 20:00 bis 7:00 Uhr nicht genutzt werden, besonders laute Geräte zusätzlich nicht zwischen 7:00–9:00, 13:00–15:00 und 17:00–20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb solcher Geräte ganztägig verboten, und auch am Samstag gelten die Werktagsregeln. Gemeinden können strengere Vorschriften erlassen, wie in München, wo Gartenarbeit nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist.

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Von der Regel ausgenommen: Diese Gartenarbeiten sind jetzt wieder erlaubt

Leise Tätigkeiten wie Laubharken oder Pflanzen sind hingegen meist jederzeit erlaubt.  Wichtig ist, Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen und Lärmbelästigungen zu vermeiden, da Verstöße Bußgelder nach sich ziehen können. Ein bestimmter Küchengegenstand erleichtert aktuell vielen Bürgern die Gartenarbeit. Nun sind einige Gartenarbeiten mit Herbstbeginn wieder erlaubt.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September war es aus Gründen des Tier- und Naturschutzes verboten, Hecken stark zurückzuschneiden, da sie in dieser Zeit wichtige Brut- und Nistplätze für Vögel bieten. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen – je nach Bundesland und Ausmaß des Schnitts bis zu 100.000 Euro. Ab Oktober ist der radikale Rückschnitt wieder gestattet, dennoch sollte man prüfen, ob sich noch Tiere in den Sträuchern befinden. Während der Schutzzeit sind lediglich Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Sicherheit oder bei kranken Pflanzen genehmigt, wobei Rücksicht auf brütende Vögel und das Pflanzenwachstum geboten ist.