Sofort bemerkbar: Nie da gewesenes Verbot gilt ab sofort bei Aldi

Eine Frau und ein Kind stehen vor dem Eingangsbereich einer Aldi-Süd-Filiale. Die Frau packt etwas in den Rucksack des Kindes. Sie hat selbst einen Rucksack auf dem Rücken.
Symbolbild © istockphoto/Yau Ming Low

Manche haben es vielleicht schon gemerkt: Bei Aldi, Rewe und Co. greift ab sofort ein noch nie da gewesenes Verbot. Besonders zu dieser Jahreszeit könnte das auf Unmut stoßen.

Seit Anfang 2025 gibt es ein neues Gesetz im Einzel- und Onlinehandel. Manch Kunde mag es seitdem schon bemerkt und große Augen gemacht haben. Einige Mitarbeiter dürften über die Gesetzesänderung auch wenig erfreut sein.

Ein neues Verbot sagt Bioziden den Kampf an

In den letzten Jahren gab es immer wieder Gesetzesänderungen, die den Einzelhandel betreffen, wie die Abschaffung der Plastiktüten. Nun tritt eine neue Verordnung hinsichtlich des Verkaufs von Biozid-Produkten in Kraft. Diese sind nämlich nicht mehr so einfach zu erwerben wie zuvor. Ab sofort gilt das Selbstbedienungsverbot für Biozide. Das schließt ein: Insektizide und Akarizide zur Bekämpfung von Insekten und Spinnentieren, Rodentizide zur Bekämpfung von Nagern und Antifouling-Produkte, die bewuchsbildenden Organismen (z.B. Mikroben) verhindern sollen. Jetzt im Sommer ist Hochsaison für Krabbeltiere, Algen und andere Übel.

Ameisenköder, Insektensprays und Anti-Mücken-Stecker haben derzeit Hochkonjunktur. Die Regale in den Discountern, Supermärkten und Drogerien sind wie leergefegt. Dieses Bild gehört ab sofort der Vergangenheit an. Basieren die Produkte nicht auf natürlichen Inhaltsstoffen wie beispielsweise Lavendelöl, Essig- oder Zitronensäure, haben Kunden keinen freien Zugriff mehr darauf. Heißt: Das chemische hergestellte Ameisenspray befindet sich bei Aldi und anderen Märkten in einer abgeschlossenen Vitrine, zu der nur Angestellte einen Schlüssel haben.

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Ab sofort bei Aldi und Co.: Beratungsgespräche zur Schädlingsbekämpfung

Möchte also jemand ein Biozid-Produkt kaufen, muss er sich künftig an einen Mitarbeiter wenden. Dieser muss dann ein Beratungsgespräch zu Dingen wie Anwendung und Entsorgung führen. Auch soll in dieser Beratung über biologisch unbedenkliche Alternativen aufgeklärt werden. Erst danach darf der Marktmitarbeiter das Produkt an den Kunden weitergeben. Ganz ähnlich verhält es sich beim Online-Kauf. Das bedeutet für die oft ohnehin schon überlasteten Mitarbeiter einen deutlichen Mehraufwand inklusive extra Schulungen.

Das Verbot bei Aldi und Co. dient natürlich auch einem höheren Zweck. Zum einen soll es den Verbrauchern den verantwortungsvollen Umgang mit Bioziden aufzeigen. Andererseits sollen so weniger Schadstoffe in die Umwelt gelangen. In den meisten Fällen tun es auch die bewährten Hausmittel wie Backpulver, Zimt oder Essig. Zeckenmittel sind von der Regelung übrigens ausgeschlossen und weiterhin frei zu kaufen.