Sparen: Gar nicht heizen im Winter – Strafen drohen vom Vermieter

Eine Person schaltet die Heizung auf kleine Stufe ein
Symbolbild © istockphoto/Christian Horz

Ein Blick in den Mietvertrag verrät, dass ein komplettes abdrehen der Heizung nicht erlaubt ist. Viele Vermieter schreiben eine Mindesttemperatur vor.

Nicht zu heizen, kann teure Konsequenzen haben, denn viele Vermieter schreiben Mietvertrag eine Mindesttemperatur vor. Wer sich nicht dran hält, der kann zur Kasse gebeten werden.

Keine Heizpflicht

In Deutschland gibt es keine generelle Heizpflicht. Aber in Mietverträgen sind die Mindesttemperaturen für Räume oftmals festgeschrieben. Allerdings setzt diese Regelung die aktuelle Energiesparverordnung außer Kraft.

Dennoch haben Mieter nach wie vor wichtige Pflichten. Kommen sie diesen nicht nach, so wird das am Ende teuer werden. Heiz- und Lüftungsverhalten muss so vom Mieter geregelt sein, dass kein Schimmel in der Wohnung entstehen kann.

Schäden in der Wohnung vorbeugen

Wer selbst durch ein falsches Verhalten, wie beispielsweise mangelndes Lüften oder eine abgestellte Heizung, Schäden an der Wohnung verursacht, haftet gegenüber dem Vermieter dafür. Angeblich soll jedes Grad weniger Prozent Energiekosten einsparen.

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Allerdings kann eine zu kalte Wohnung auch zu schweren Schäden in den Räumen sorgen. Wer am Tag nicht zu Hause ist, kann die Heizung auf ein Minimum herunterdrehen. Ganz ausmachen sollte man sie aber nicht im Winter.

Feuchtigkeit ist ein Problem

Gerade im Winter kommt es häufig zu Feuchtigkeitsansammlung in den Räumen. Diese wird üblicherweise durch gutes Lüften und der trockenen Heizungsluft eliminiert. Dreht man jetzt die Heizung aber ab, so kann sich die Feuchtigkeit festsetzen.

Aus dieser Feuchtigkeit entsteht dann schnell Schimmel. Dieser ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern kann auch zu teuren Konsequenzen führen. Der Vermieter kann dem Mieter die Beseitigung nämlich in Rechnung stellen.