Sparkasse und Volksbank führen neue Maßnahmen ein

Eine Frau geht an einer Sparkassen-Filiale vorbei, die sich wohl in einer Innenstadt befindet. Die Filiale ist sehr groß. Man erreicht sie nicht nur durch eine Drehtür, sondern auch durch zwei Nebeneingänge.
Symbolbild © istockphoto/frantic00

Nun führen Sparkasse, Volksbank und Co. ganz neue Maßnahmen ein. Die gesamte Bankkundschaft wird davon betroffen sein, und die Veränderungen sind so tiefgreifend, dass man sich besser jetzt schon darauf vorbereitet.

Bald schon führen Sparkasse, Volksbank und Co. gravierende Änderungen ein, deren Auswirkungen jeder einzelne Kunde in Deutschland spüren wird.

Neue Maßnahmen: Gravierende Änderungen für die Kundschaft

Bei Sparkasse, Volksbank und Co. ist es gang und gäbe, dass ein Konto Kosten verursacht – sowohl für die reine Führung als auch für die Nutzung von Kreditkarten, das Abheben von Geld am Automaten und sogar für Überweisungen! Ein Zustand, über den sich viele Bankkunden berechtigterweise beklagen. Hier gibt es jedoch gute Nachrichten von der Europäischen Union: Sparkasse, Volksbank und Co. müssen im neuen Jahr einige Änderungen vornehmen. Während die Kunden derzeit noch für bestimmte Überweisungen Gebühren zahlen, könnte genau das bald der Vergangenheit angehören. Ab dem neuen Jahr tritt eine EU-Verordnung in Kraft. Diese besagt, dass die Gebühren für Echtzeit-Überweisungen, welche die Zahlungsdienstleister – in diesem Fall Sparkasse, Volksbank und Co. – erheben, nicht höher ausfallen dürfen als die Gebühren für normale Überweisungen oder das Entgegennehmen von Geld.

Lesen Sie auch
"Verrückt": Vegane Metzgerei sorgt für riesige Schlange bei Kunden

Was bedeutet das für die Bankkunden?

Im Klartext heißt das: Echtzeit-Überweisungen könnten kostenlos werden. Denn bei den meisten Geldinstituten sind “normale Überweisungen” gebührenfrei. Sparkasse, Volksbank und Co. müssen laut dieser Verordnung die Gebühren für ihre Echtzeit-Überweisungen streichen. Das dürfte viele Bankkunden freuen, denn im Alltag benötigt man oft schnelle Überweisungen. Dass diese bisher mit zusätzlichen Gebühren verbunden waren, stieß auf wenig Akzeptanz. Bereits am 9. Januar des kommenden Jahres sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Sollte ein Zahlungsdienstleister zwar zur EU gehören, aber nicht die Währung Euro verwenden, so gilt diese Verordnung erst ab dem Jahr 2027. Für diesen Fall muss man sich also noch eine kleine Weile gedulden, ehe man von der EU-Verordnung profitieren kann.