Sperrung: Wichtige Entscheidung für Millionen Versicherte kommt

Eine Frau hält ihre Krankenkassenkarte in der Hand. Die Karte ist von der AOK. Darauf ist ein Bild von einer jungen Frau zu sehen. Der Hintergrund ist unscharf.
Symbolbild © imago/Funke Foto Services

Das Urteil ist gesprochen: Diese Entscheidung schützt Millionen Versicherte in Deutschland vor einer gängigen Praxis der Krankenkassen. Was hinter dem Beschluss steckt – und was man im Ernstfall beachten muss.

Ein solches Vorgehen geschieht im Alltag leider immer wieder, sofern Versicherte mit ihren Beiträgen in Rückstand geraten. Allerdings hat ein Gericht nun rechtskräftig entschieden, dass eine pauschale Sperrung unzulässig ist. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Details zu diesem Urteil.

Gängige Praxis bei Krankenkassen lässt viele ratlos zurück

Das Geschäft läuft schlecht, das Geld ist knapp ‒ und schon kann es passieren, dass man die Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr zahlen kann. Jahr für Jahr gibt es Versicherte, die in einen Rückstand geraten. Selbstständige, Freiberufler und Studenten zählen zur Risikogruppe. Rund 75 Millionen Menschen gehören hierzulande einer gesetzlichen Krankenversicherung an. In den vergangenen Jahren sind die Beiträge gestiegen. Weil sich die Lebenshaltungskosten zudem generell erhöht haben, geraten viele in finanzielle Not.

Häufen sich bei gesetzlich Versicherten Beitragsschulden für mindestens zwei Monate an, kann die Krankenkasse handeln: Es ist ihr möglich, das Ruhen der Leistungen festzustellen. Das bedeutet, dass der reguläre Versicherungsschutz eingeschränkt wird. In Notfallsituationen können Betroffene weiterhin versorgt werden. In der Praxis sind  Entzug oder Sperrung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) jedoch keine Seltenheit. Nun hat ein Gericht ein wichtiges Urteil dazu gesprochen.

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Urteil: Diese Entscheidung stärkt Millionen Versicherte

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass ein Entzug oder eine Sperrung der eGK unzulässig ist, wenn jemand die Beiträge nicht begleichen kann. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die einen solchen Schritt tatsächlich legitimieren: Wechselt ein Versicherter die Krankenkasse oder endet der Versicherungsschutz komplett, ist es den Kassen gestattet, die eGK offiziell für ungültig zu erklären.

Bei Beitragsschulden gilt: Obwohl das Recht auf die Karte bestehen bleibt, können bestimmte Leistungen weiterhin ruhen. Wer seine Beiträge nicht zahlen kann, sollte sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. Wichtig ist, auf die geltende Rechtsprechung zu verweisen, sich vorübergehend eine Ersatzbescheinigung ausstellen zu lassen und zugleich auf die Herausgabe der Karte zu bestehen. Sozialverbände oder unabhängige Beratungsstellen helfen Betroffenen weiter.

(Quellen: dpa, Bayerisches Landessozialgericht, GKV-Spitzenverband, Bundesgesundheitsministerium)