Sperrzeiten für Trampolin-Hüpfen – Wann es erlaubt ist im eigenen Garten zu springen

Trampolin mit Mädchen im Garten.
Symbolbild

Das Wetter ist fantastisch und Familien mit einem eigenen Garten nutzen da gerne das eigene Trampolin für die Kinder. Da sind sich beschwerende Nachbarn nicht weit. Was erlaubt ist und was nicht.

Das eigene Trampolin im Garten, das ist für viele Kinder der Höhepunkt der Sommer-Saison. Die Frage ist aber, ob das Sprunggerät uneingeschränkt genutzt werden darf, denn oftmals gibt es auch für solche Dinge in Deutschland Regulierungen.

Einfach drauf los hüpfen

Wo Kinder spielen und toben kann es schon einmal lauter zugehen. Und Nachbarn, die das stört, werden sich auch schnell darüber beschweren. Schnell wird den Familien klar gemacht, dass sie das Trampolin nur zu bestimmten Zeiten oder über einen festgelegten Zeitraum nutzen dürfen.

Ist es wirklich möglich, dass einem das Trampolin-Hüpfen im eigenen Garten untersagt werden kann? IN der Tat gibt es ein paar Regeln, die wirklich beachtet werden müssen. Zwar muss Lärm von spielenden Kindern toleriert werden, aber auch hierfür gibt es Grenzen.

Einfache Regeln für das Trampolin

Es ist eigentlich ganz einfach: Auch für das Trampolin-Hüpfen gibt es die einfachen Regeln, wie sie beispielsweise auch für das Rasenmähen gelten. Von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 22 Uhr bis 7 Uhr darf man keinen Lärm machen.

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Wer also nicht leise spielen oder hopsen kann, der muss sich um diese Zeiten herum einfach anders beschäftigen. Es kann aber sein, dass im eigenen Ort erweiterte Lärmschutzzeiten gültig sind. Es ist also generell ratsam, sich über die gültigen Regelungen dazu in der eigenen Kommune zu informieren.

Trampolin-Verbot – gibt es das?

In einem Mietobjekt kann der Vermieter das Aufstellen durchaus untersagen. Aber auch im eigenen Haus kann es verboten sein. Hat jeder Mieter in einem großen Objekt ein Nutzungsrecht der Außenanlage, benötigt man von jedem eine Zustimmung das Gerät aufstellen zu dürfen.

Zudem muss das Trampolin so aufgestellt werden, dass der Boden keinen Schaden nehmen kann. Denn für solche Schäden,wie sie auch bei einem Aufstell-Pool entstehen können, muss der Mieter aufkommen. Im alleinig genutzten Eigenheim mit einem privaten Garten kann das Trampolin natürlich aufgestellt werden, sofern dabei Nachbarn oder deren Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.