Steuersenkung: Wer den eigenen Garten macht, erhält 5.000 Euro

Ein Garten mit mehreren Pflanzen, darunter Blumen und Bäume. Auf dem Rasen liegt ein Gartenschlauch. Daneben steht eine Schubkarre mit Gartenerde und eine grüne Gießkanne.
Symbolbild © istockphoto/schulzie

Wer sich um seinen Garten kümmert, profitiert: Als Gartenbesitzer erhält man über 5.000 Euro in Form einer Steuersenkung, wenn man einige Bedingungen erfüllt. Die Stellung eines Antrags lohnt sich.

In die Gartenarbeit investieren Hausbesitzer nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Was viele nicht wissen: Sie können sich über einen Steuervorteil von bis zu 5.000 Euro freuen, wenn bei ihrem Garten gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Aufgepasst: Wer durch Arbeit im Garten bis zu 5.000 Euro erhält

Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes investieren Erwachsene in Deutschland durchschnittlich zwölf Minuten täglich in gärtnerische Tätigkeiten. Die Realität weicht vom rechnerischen Mittelwert jedoch ab: Während einige Bürger kaum Zeit im Garten verbringen, beschäftigen sich andere über mehrere Stunden pro Woche mit der Arbeit in ihrer grünen Ruheoase. Statistisch gesehen halten sich Männer im Schnitt zudem zwei Minuten länger im Grünen auf als Frauen.

Wer von der Gartenarbeit finanziell profitieren oder zumindest etwas zurückbekommen will, sollte eine spezielle Form der Steuersenkung kennen. Denn die Arbeit kostet nicht nur Zeit, sondern lässt einen manchmal auch tief in die Tasche greifen, wenn man Profis beauftragt. Für bestimmte Dienstleistungen rund um den Garten lassen sich jedes Jahr über 5.000 Euro absetzen. Aber nicht jeder kann den Vorteil nutzen. Es gibt einige Bedingungen. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Garten zum selbstgenutzten Haus gehört. Auch dürfen die Gartenarbeiten nicht in Verbindung mit den Arbeiten an einem Neubau stehen.

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Das können Gartenbesitzer jedes Jahr steuerlich absetzen

Kleinere Gartenarbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt. Dazu gehören beispielsweise das Rasenmähen oder das Schneiden der Hecke. Bis zu 4.000 Euro sind in dieser Kategorie jährlich absetzbar. Weitere 1.200 Euro lassen sich für Handwerkerleistungen geltend machen, etwa für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bei größeren Arbeiten. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Bau einer Terrasse handeln. Auch einmalige Reparaturarbeiten, die professionell erledigt werden, gehören dazu. Für verschiedene Arbeiten im Garten kann man so rund 5.000 erhalten.

Wer den Steuervorteil nutzen will, sollte auf korrekte Rechnungen achten und alle Belege gut aufbewahren. Unter Umständen erwartet das Finanzamt einen Nachweis. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich stets eine professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater, bevor die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird.