Strafe fürs Pflanzen: Pflicht für deutsche Gärten durchgesetzt

Hände einer Person mit grünen Gartenhandschuhen. Es wird ein kleiner Pflanzentopf mit der Hilfe einer blauen Schaufel mit Erde befüllt. Daneben steht ein befüllter Topf mit Blumen und Pflanzengrün.
Symbolbild © istockphoto/gkrphoto

Um Probleme zu verhindern, haben die Bundesländer Pflichten für Gartenbesitzer festgelegt. Wer eine Strafe fürs falsche Pflanzen umgehen will, sollte sich deshalb an diese Regelungen halten. Sie existieren schon länger, geraten aber manchmal in Vergessenheit.

Diese Pflichten sind nicht unbedingt neu, werden aber manchmal missachtet. Bei einem Verstoß droht Gartenbesitzern unter anderem eine Geldstrafe. Wer sie nicht riskieren will, hält sich deshalb an die Vorgaben der Bundesländer.

Strafe fürs falsche Pflanzen im eigenen Garten

Das Traumhaus mit Garten sucht man sich aus, die Nachbarn nicht unbedingt. Im besten Fall entsteht ein freundschaftliches Verhältnis. Wer Pech hat, muss sich allerdings auf Auseinandersetzungen gefasst machen. Um das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, haben die Bundesländer deshalb einige Vorgaben festgelegt, die etwa für den Garten gelten. Hierbei spricht man vom sogenannten “Nachbarrecht”. Im Streitfall ist es auf Basis der Vorgaben möglich, Probleme möglichst schnell und fair zu lösen.

Das gilt zum Beispiel für das Pflanzen eines Sichtschutzes in Form von Hecken. Wie hoch sie sein dürfen und wie viel Abstand Gartenbesitzer zum benachbarten Grundstück halten müssen, regelt jedes Bundesland individuell. In Baden-Württemberg darf die Heckenhöhe maximal 1,80 Meter betragen. Der Grenzabstand beläuft sich dabei auf mindestens 50 Zentimeter. Wer außerdem gegen kommunale Vorschriften verstößt, indem Hecken beispielsweise den Verkehr behindern, muss mit Geldstrafen rechnen.

Lesen Sie auch
Vier Generationen: Traditionsmetzgerei verschwindet für immer

Wie Gartenbesitzer eine Strafe fürs falsche Pflanzen und Pflegen verhindern

Um keine Probleme zu riskieren, gilt es, sich bei einem Umzug über die Vorschriften auf Landesebene zu informieren. Zusätzlich hilft es, die eigenen Pflanzen regelmäßig zurückzuschneiden und zu pflegen. Solche Arbeiten erfolgen zwischen Oktober und Februar. Zwischen März und September ist das starke Zurückschneiden der Hecken laut Bundesnaturschutzgesetz nicht erlaubt.

Dabei handelt es sich um eine bundesweit einheitliche Regelung, die dem Schutz von Tieren gilt. Aber auch aus Rücksicht auf die Nachbarn ist es empfehlenswert, Mindestabstände einzuhalten und einen Sichtschutz gewissenhaft zu planen. In einigen Bundesländern wie Bremen existiert übrigens kein Nachbarrecht. Bei Konflikten oder Fragen lohnt sich deshalb eine juristische Beratung.