
Für die Gärten in Deutschland gelten spezielle Regelungen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Wer im Rahmen der Gartenarbeit eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Strafe rechnen. Auf diese Verbote sollten Gartenbesitzer künftig achten.
Immer wieder gibt es Neuregelungen und Verbote, mit denen nicht jeder Hobbygärtner einverstanden ist. Nun kommen erneut einige Änderungen auf Gartenbesitzer zu. Wer sich ein Bußgeld ersparen will, sollte alle Verbote kennen.
Gärten in Deutschland: Nicht alles ist erlaubt
Um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und die geschädigte Natur wiederherzustellen, wurde das sogenannte EU-Renaturierungsgesetz ins Leben gerufen. Auch für Deutschland hat das Gesetz im Rahmen des Europäischen Green Deals Folgen. Bis 2050 sollen demnach alle Ökosysteme wiederhergestellt sein. Auf private Gartenbesitzer könnten deshalb Neuregelungen, spezielle Verbote und strengere Auflagen zukommen. Zudem sieht eine nationale Klimastrategie bereits jetzt vor, dass in deutschen Gärten kein Torf mehr zum Einsatz kommen soll.
Bis 2026 will man demnach komplett auf das organische Material verzichten, weil der Abbau von Torf CO₂-Emissionen verursacht. Obwohl sich die verschiedenen Maßnahmen noch in Planung befinden, gibt es schon einige Verbote, die Gartenbesitzer kennen sollten. Einige Handlungen werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Wer erwischt wird, muss unter Umständen ein hohes Bußgeld zahlen. Ein Verbot bezieht sich dabei auf das Verbrennen von Gartenabfällen.
Strenge Regeln und Uhrzeiten beachten
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Holz, Laub oder andere Abfälle im Freien zu verbrennen. Hintergrund sind unter anderem die Schadstoffe, welche in die Luft gelangen. Zudem soll das Gesetz verhindern, verwertbare Abfälle zu verschwenden. Allerdings gibt es spezielle Ausnahmen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Bürger ihre Gartenabfälle zum Beispiel zwischen April und Oktober verbrennen, wenn die Verbrennung zwischen 8 und 18 Uhr stattfindet. Zudem ist sie nur an Werktagen erlaubt. In Hamburg, Bayern und Brandenburg ist es hingegen strengstens verboten, private Abfälle zu verbrennen. Für Hobbygärtner ist es deshalb wichtig, sich an die lokalen Vorgaben zu halten und sich im Zweifelsfall zu informieren, da sich Regelungen auch ändern können.














