
Ein Gericht in München stoppt den Verkauf mehrerer beliebter Verbrenner-Modelle in Deutschland. Der Grund dafür ist eine Patentverletzung. Der betroffene Hersteller startet jetzt den Gegenangriff.
Es ist ein Urteil, das drastischer kaum sein könnte. Denn ein Gericht verhängt nun tatsächlich einen Stopp für den Verkauf bestimmter Verbrenner. Bereits ausgelieferte Fahrzeuge sollen zurückgerufen und vernichtet werden.
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Ein Paukenschlag aus München erschüttert den französischen Autobauer Renault: Denn das Landgericht München I hat dem Konzern den Verkauf zweier seiner meistverkauften Modelle in Deutschland untersagt. Clio und Mégane dürfen vorerst nicht mehr an Kunden ausgeliefert werden. Der Grund dahinter ist eine gravierende Patentverletzung. Im Zentrum des juristischen Streits steht ein Ethernet-Patent des US-Technologiekonzerns Broadcom. Die Technologie ist essenziell für den Standard IEEE 802.3bw und wird in modernen Fahrzeugen für die Datenkommunikation zwischen Navigations- und Telematiksystemen benötigt. Genau diese Komponenten – das Navigationssystem im Clio und die Telematik-Steuereinheit im Mégane – verstoßen nach Überzeugung der Richter gegen das Patent EP1903733.
Doch das Gericht ging sogar noch einen Schritt weiter: Neben dem Verkaufsstopp ordneten die Richter nämlich auch den Rückruf und die Vernichtung bereits ausgelieferter Fahrzeuge an. Aber bis zur Vollstreckung liegt noch eine hohe Hürde: Broadcom muss zunächst eine Sicherheitsleistung in mehrfacher Millionenhöhe beim Gericht hinterlegen. Erst dann würde das drastische Urteil wirksam werden. Dennoch lässt Renault die Entscheidung nicht auf sich sitzen. Der Konzern kündigte umgehend Berufung an und wies das Urteil vom 5. Februar entschieden zurück. Parallel startete der Hersteller zwei Verfahren zur Nichtigkeitserklärung des umstrittenen Patents. Man verfüge über solide Argumente, heißt es aus der Konzernzentrale.
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Das Problem: Die Richter hielten Broadcoms Lizenzangebot für fair, Renaults Gegenangebot aber für viel zu niedrig. Wer sich weigert, einen angemessenen Preis zu zahlen, gilt als unwilliger Lizenznehmer – und kassiert ein Verkaufsverbot.
Wahrscheinlich wird es aber gar nicht so weit kommen. Experten rechnen mit einer Einigung außerhalb des Gerichtssaals. Renault könnte die Lizenzgebühren einfach rückwirkend bezahlen und die Sache wäre vom Tisch. So läuft es in der Autobranche meistens.
Trotzdem ist das Urteil ein Warnschuss: Wer bei Patenten schlampt, riskiert den Verkaufsstopp. Und bei immer stärker vernetzten Autos wird dieses Risiko nicht kleiner.
(Quellen: Landgericht München, Unternehmensmitteilung, Branchenberichte)














