
Der Winter hat Deutschland noch voll im Griff. Schnee und Eisregen sorgen dafür, dass Bürger streuen müssen. Doch nur bestimmte Stoffe sind erlaubt. Wer Streusalz verwendet, muss mit Bußgeldern rechnen.
Schnee und Eisregen verwandeln die Gehwege und Straßen in Deutschland wieder in echte Eisbahnen. Um dies zu verhindern, muss gestreut werden. Doch Bürger dürfen nur bestimmte Stoffe streuen, denn Streusalz zu verwenden kann teuer werden.
Winterpflichten unbedingt ernst nehmen – „Kann teuer werden“
Für die kommenden Tage sehen die Wetterprognosen für viele Regionen Deutschlands wieder Schnee und Eisregen im Anmarsch. Da die Temperaturen fast überall unter null Grad liegen, wird es auf den deutschen Straßen und Gehwegen wieder sehr glatt. Während Städte und Kommunen für die Straßen und öffentlichen Gehwege zuständig sind, liegt die Verantwortung für andere Wege bei den Hauseigentümern. Handelt es sich um vermietete Objekte, legen inzwischen viele Vermieter fest, dass die Winterpflichten auf den Mieter übergeben.
Egal, ob man Eigentümer oder in der Verantwortung stehender Mieter ist, sollte man den Winterpflichten unbedingt nachkommen. Dazu gehören: Schnee wegschaufeln oder fegen und die befreiten Wege streuen. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann es im Schadensfall teuer werden. Stürzt nämlich jemand und verletzt sich, kann der Geschädigte Schadensansprüche geltend machen, die oft ins Immense steigen.
Bürger dürfen bestimmte Stoffe streuen: Streusalz-Verbot verpflichtet zu Alternativen
Vor dem Streusalz-Verbot konnte man dieses in Baumärkten, Gartencentern und sogar im Supermarkt oder Discounter bekommen. Da jedoch die massiven Auswirkungen, die das Salz auf Tiere, Umwelt, Menschen und sogar auf die Bausubstanzen und Fahrzeuge hat, hinreichend bekannt sind, haben viele Städte und Kommunen ein Streusalz-Verbot erlassen. Es gibt jedoch umweltfreundliche Alternativen, die nach Beschaffenheit sogar wiederverwendbar sind. Dazu zählen zum Beispiel Splitt, Granulat oder einfacher Sand. Manche Haushalte verwenden sogar die alte Asche aus ihrem Kamin zum Streuen. Ist der Schnee weg, muss man jedoch alles aufsammeln und entsorgen. Ein Reinfegen in den Gully dagegen ist strengstens untersagt.
Doch es gibt auch Ausnahmen vom Streusalz-Verbot. Das gilt zum Beispiel bei extremen Wetterlagen wie Blitzeis, Eisregen oder aber hartnäckigen Vereisungen auf Treppen, Rampen oder starken Gefällen. Zudem gibt es Städte und Kommunen, die das Verbot für private Haushalte aufgehoben haben. Deshalb gilt: Wer sich nicht sicher ist, informiert sich bei der zuständigen Gemeinde. Der Umwelt zuliebe sollte man jedoch generell auf Streusalz verzichten. Zudem verkaufen Baumärkte und andere Geschäfte spezielles Streugut, das zum Streuen geeignet ist. Auf der Verpackung befindet sich dann der Blaue Engel.
(Quellen: kommunale Winterdienstsatzungen, Umweltbundesamt, Verbraucherzentralen)














