Stromausfall: Haushalte stehen 5.000 Euro Schadensersatz zu

Stromzähler mit Kerze bei Stromausfall.
Symbolbild © istockphoto/Evgen_Prozhyrko

Ein Stromausfall ist ärgerlich. Doch den betroffenen Haushalten kann unter Umständen ein Schadensersatz von 5.000 Euro zustehen.

Nur wenige Haushalte wissen, dass es bei einem Stromausfall zu einer Zahlung in Höhe von bis zu 5.000 Euro als Schadensersatz kommen kann.

Stromausfälle können Schäden verursachen

Ein Stromausfall ist immer ärgerlich. Besonders dann, wenn sie am Abend passieren, wo man den Strom dringend für Licht brauchen könnte. Auch funktionieren häufig die Heizungen dann nicht, und es wird kalt in der Wohnung.

Wer gerade die Wäsche wäscht, das Geschirr mit dem Geschirrspüler reinigen lässt oder den Trockner laufen hat und dabei Fern sieht, den kann es besonders schwer treffen. Denn nicht alle Geräte überstehen einen Blackout schadlos.

Die rechtliche Lage beim Blackout

Für viele Bürger ist es wichtig zu wissen, wer im Fall eines Blackouts für Schäden an Elektrogeräten aufkommt. Denn wenn ein Haushaltsgerät wegen des Stromausfalles kaputtgeht, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch mit hohen Kosten verbunden.

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Im Zweifeln trifft es den Netzbetreiber. Was viele nicht wissen ist, dass weder Mieter noch Vermieter für einen Schaden, der durch einen Stromausfall verursacht wird, finanziell aufkommen müssen.

So können Verbraucher ihren Anspruch geltend machen

Dazu gibt es ein klares Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Wenn dem Schaden am Gerät eine Netzüberspannung zugrunde liegt, dann kann das Produkthaftungsgesetz greifen. In diesem Fall muss die Ursache bewiesen werden.

Gelingt dies, so muss der Netzbetreiber den Schaden bezahlen. Um den Schaden nachweisen zu können, raten Experten dazu, nach dem Stromausfall alle Schäden und Beobachtungen zu dokumentieren.