Supermarkt-Verbot kommt – Millionen Verpackungen betroffen

Das Bild zeigt ein Supermarktregal voller Snacks: Chips, Salzstangen, Cracker und Erdnussflips. Marken wie Chipsfrisch, Pringles und Tuc sind zu sehen. Die Preise sind gut sichtbar ausgezeichnet.
Symbolbild © imago/Eibner

Von diesem bald kommenden Verbot im Supermarkt sind Millionen Verpackungen von Lebensmitteln betroffen. Die Maßnahme soll Verbrauchern zukünftig helfen. Die Unternehmen mussten die geforderten Änderungen bereits vornehmen.

Dieses Verbot im Supermarkt dürften die Kunden sehr schätzen. Davon sind Millionen Verpackungen betroffen, die die Hersteller ändern mussten. Verbraucher will man so besser schützen.

Bisherige Regelung ließ Lücken zu: Verbraucher hatten keine Ahnung

Unter Greenwashing versteht man eine PR-Methode, bei der Unternehmen, Organisationen oder Staaten sich durch gezielte Desinformation, vage Formulierungen oder isolierte Öko-Projekte ein umweltfreundliches, nachhaltiges und sauberes Image verleihen, ohne ihre tatsächliche Klimabilanz grundlegend zu verbessern. Für Kunden im Supermarkt bedeutete dies: Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltschonend“, „öko“ oder „nachhaltig“ waren gesetzlich lange Zeit nicht geschützt. Jedes Unternehmen durfte sie nach eigenem Belieben für Marketingzwecke definieren und nutzen.

Unternehmen konnten ein Produkt als „klimaneutral“ verkaufen, indem sie die bei der Produktion entstandenen Emissionen einfach durch den Kauf billiger CO₂-Zertifikate, zum Beispiel für Waldschutzprojekte im Ausland, rechnerisch ausglichen. Ob diese Projekte tatsächlich CO₂ einsparten oder überhaupt existierten, überprüfte niemand. Es entstanden Hunderte von privaten, selbst erfundenen Öko-Siegeln und Nachhaltigkeits-Labels. Für Verbraucher war es unmöglich zu durchschauen, welche Kriterien dahintersteckten und ob eine unabhängige Prüfung stattfand.

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Millionen Verpackungen betroffen: Neue EU-Regel bringt Verbot in Supermärkte

Die sogenannte EmpCo-Richtlinie trat audgrund des Beschlusses der EU bereits im März 2024 in Kraft. Im Februar 2026 hat Deutschland diese in nationales Recht umgesetzt. Das hat zur Folge: Während vage Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „natürlich“ bisher ohne jeden Nachweis für Marketingzwecke genutzt werden durften, sind sie ab sofort strikt verboten. Es sei denn, ein Unternehmen kann eine hervorragende Umweltleistung im Detail wissenschaftlich belegen. Auch die weit verbreitete Praxis der Klimaneutralität durch Kompensation gibt es nicht mehr. Nun gilt ein klares Verbot für Aussagen, die behaupten, ein Produkt habe aufgrund solcher Ausgleichsprojekte neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt.

Zudem gehört der unübersichtliche Dschungel aus eigenen Öko-Siegeln der Vergangenheit an. Unternehmen dürfen keine selbst erfundenen Logos ohne klaren Standard mehr verwenden. Stattdessen gibt es nur noch zugelassene Nachhaltigkeits-Siegel, die unabhängige Prüfer oder staatliche Behörden zertifiziert haben. Das bedeutet: Stehen solche Begriffe zukünftig auf den Verpackungen, können Kunden davon ausgehen, dass sie durch unabhängige Quellen belegbar sind.

(Quellen: EU, vzbv)