Temu & Co. werden teurer – neue Gebühren treffen Billig-Besteller

Auf dem Bild sieht man in Nahaufnahme ein Paket vo dem Billig-Händler aus China, Temu. Die Verpackung aus Plastik ist in dem typischen Orange gehalten. Darüber befinden sich die entsprechenden Symbole.
Symbolbild © imago/NurPhoto

Wer bei Temu und Co. bestellt, muss sich darauf einstellen, dass die Waren nun deutlich teurer werden. Mit dem neuen EU-Recht treffen die neuen Gebühren gerade diejenigen, die billige Waren aus dem EU-Ausland bestellen.

Die neuen Vorgaben aus Brüssel zielen hauptsächlich auf die aggressiven Geschäftsmodelle asiatischer Online-Marktplätze ab. Die veränderten Importregeln führen im Alltag dazu, dass die vermeintlichen Schnäppchenjäger beim Bezahlvorgang eine böse Überraschung erleben.

Seit dem 1. Juli: Billig-Händler bekommen Strafzölle

Seit dem 1. Juli 2026 hat sich die Gesetzeslage für chinesische Billig-Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress in der EU drastisch verschärft. Die EU hat eine historische Zollreform in Kraft gesetzt, die das bisherige Geschäftsmodell dieser Marktplätze gezielt ausbremst. Zuvor waren Pakete aus Nicht-EU-Staaten, deren Warenwert unter 150 Euro lag, komplett von Zollgebühren befreit. Diese Freigrenze wurde zum 1. Juli abgeschafft. Jede Direktlieferung an europäische Verbraucher unterliegt indessen der Zollpflicht. Anstelle komplizierter Zollsätze wird für Bestellungen unterhalb der 150-Euro-Marke eine pauschale Einfuhrabgabe von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben.

Temu und Co. werden teurer: Das müssen Verbraucher jetzt beachten

Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale raten denjenigen, die trotz der verschärften Regeln weiterhin bei Temu, Shein und Co. bestellen, zu extremer Vorsicht und strategischem Einkaufen. Neben den massiven Sicherheitsmängeln, vor denen auch die Stiftung Warentest regelmäßig warnt (z. B. Giftstoffe in Spielzeug oder feuergefährliche Netzteile), stehen seit dem 1. Juli hauptsächlich versteckte Kostenfallen im Fokus der Warnungen. Da der neue Pauschalzoll von drei Euro pro Warenkategorie und nicht pro Paket erhoben wird, raten Verbraucherschützer dazu, den Warenkorb genau zu prüfen. Das bedeutet: gleiche Artikel bündeln und Mischwarenkörbe vermeiden. Auch bestimmte Produktgruppen wie Elektronik oder Kosmetika sollte man umgehen.

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Es kann passieren, dass Plattformen den Zoll beim Bezahlvorgang nicht korrekt ausweisen. Holt der Paketdienst die Zollabwicklung für den Kunden nach, verlangen die Zusteller an der Haustür oft eine zusätzliche Service- oder Auslagenpauschale, die meist um die sechs Euro beträgt. Verbraucherschützer raten, Zahlungsbelege genau zu prüfen und im Zweifel beim Aufruf der Verbraucherzentralen mitzuwirken, um unlautere Gebühren aufzudecken. Man sollte niemals per Vorkasse oder direkter Banküberweisung zahlen. Da der Rückversand nach China oder in außereuropäische Zwischenlager oft kompliziert und teuer ist, empfiehlt der Verbraucherschutz Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna.

(Quellen: Verbraucherzentrale, Zoll)