
Eine alte Tradition zu Ostern im Garten kann einem ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro einbringen. Deshalb sollte man sich lieber vorher informieren und an die entsprechenden Vorgaben halten.
Nur noch wenige Tage, dann ist es so weit! Ostern steht vor der Tür und damit findet wieder eine Tradition statt, die viele im eigenen Garten veranstalten. Doch genau das kann richtig teuer werden und einem den Spaß am Fest ordentlich verderben.
Frühling und Ostern: Für Millionen Menschen geht es in die gemütlichen Festtage
Die Kleinsten erwarten sehnlichst den Osterhasen. Mit dem Osterfest hoffen viele Menschen auf frühlingshafte Temperaturen und viel Sonnenschein. Denn besonders beliebte Orte fürs Eiersuchen sind neben dem eigenen Garten auch die städtischen Parks. Eltern sollten dabei jedoch einige Dinge beachten, damit die Schatzsuche nicht zum Reinfall wird.
Mit dem Osterfest ziehen auch farbenfrohe Dekorationen ins eigene Heim und den zugehörigen Garten ein. Viele Menschen nutzen dafür beispielsweise Äste von Weidenkätzchen. Wer diese in der freien Natur abschneidet, könnte allerdings mit einem Bußgeld von mehreren Tausend Euro belegt werden. Es gibt zudem noch eine weitere Tradition, die richtig teuer werden könnte.
Tradition zu Ostern: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – hohes Bußgeld droht
Eine ebenfalls beliebte Tradition zu Ostern ist das Osterfeuer im eigenen Garten. Dieses nutzen die Bürger gern, um Äste, Holz und Gartenabfälle loszuwerden, ohne sie aufwendig entsorgen zu müssen. Die Behörden geben hierzu einige Tipps, damit das Feuer nicht zur Falle für Kinder und Tiere wird. Doch es kann sogar ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen.
Denn einfach ein Osterfeuer im eigenen Garten zu veranstalten, kann strafbar sein. In jedem Land regeln Gemeinden und Kommunen die Vorgaben selbst. In fast allen Bundesländern ist es verboten, in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten Osterfeuer zu entzünden. Die Bundesländer verhängen dabei ein Mindest-Bußgeld von 1.500 Euro. In Hamburg beträgt die Höchststrafe schon 5.000 Euro. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall vorher informieren, ob ein Osterfeuer im eigenen Garten veranstaltet werden darf und unter welchen Auflagen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














