Teures Vergnügen: Wer falsch grillt, muss 5000 Euro Strafe zahlen

Vier Personen stehen im Garten mit Bier in der Hand und Grillen. Auf dem Grill liegt Fleisch und Gemüse.
Symbolbild © istockphoto/vladans

Wer falsch grillt und gegen Vorschriften verstößt, muss bis zu 5000 Euro Strafe zahlen. Beim Grillen im Freien oder auf dem eigenen Balkon gibt es verschiedene Regeln zu beachten.

Für viele Grillliebhaber ist der Rauch der Kohle wie der betörende Duft des Sommers. Bei heißen Temperaturen und sonnigem Wetter zieht es zahlreiche Menschen nach draußen, um Bratwürstchen, Maiskolben und andere Leckereien zu grillen. Doch Vorsicht ist geboten, denn nicht überall und jederzeit ist das Grillvergnügen gestattet. Wer falsch grillt, muss bis zu 5000 Euro Strafe zahlen. Das Ausmaß der Sanktionen bei Verstößen gegen Grillvorschriften variiert dabei je nach Standort.

Beim Grillen im Freien können hohe Strafen fällig werden

Viele Städte und Gemeinden setzen durch Verordnungen oder Satzungen Maßnahmen um, um die Sicherheit, Erhaltung und Förderung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen zu gewährleisten. Das Grillen ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Es ist jedoch auch in Städten und Gemeinden, in denen normalerweise keine Geldstrafen drohen, im Sommer wichtig, aufmerksam zu sein. Denn bei Hitze und Trockenheit können vorübergehende Verbote erlassen werden. Bereits in diesem Jahr wurden in einigen Städten wegen der Hitze Grillverbote ausgesprochen. Besonders riskant ist das Grillen im Wald – insbesondere bei hoher Waldbrandgefahr. Es ist dort grundsätzlich untersagt, um das Risiko eines Waldbrandes zu minimieren. In der Stadt Brandenburg können Strafen für unerlaubtes Grillen besonders hoch sein – bis zu 100.000 Euro können fällig werden. Aber auch an anderen Orten fällt die Strafe nicht selten dreistellig aus.

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Vorschriften fürs Grillen auf dem eigenen Balkon

Beim Grillen auf dem eigenen Balkon ist es von großer Bedeutung, dass die Nachbarn weder durch Lärm noch durch Rauch belästigt werden. Will man also auf dem Balkon grillen, sollte man auf stark rauchende Kohle verzichten und stattdessen einen Gasgrill oder Elektrogrill verwenden. Vor dem Grillen solltet man auch einen Blick in den Mietvertrag werfen. Es kann sein, dass der Vermieter das Grillen grundsätzlich untersagt. Um hohe Geldstrafen zu vermeiden, ist es von großer Bedeutung, die Vorschriften zu befolgen und sich über die Regeln in der eigenen Stadt oder Gemeinde zu informieren. Die Bußgelder können je nach Standort und Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen.