
Die Heizkosten bleiben für viele Haushalte ein großes Thema. Da erscheint der eigene Kaminofen als willkommene Möglichkeit, Gas oder Öl zu sparen. Doch ausgerechnet vor der kalten Jahreszeit sollten Besitzer älterer Geräte genau hinschauen: Bestimmte Kamin- und Kachelöfen dürfen nicht mehr betrieben werden.
Grund dafür ist die Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie schreibt Grenzwerte für den Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid vor. Die letzte Übergangsfrist für ältere Einzelraumfeuerstätten endete bereits am 31. Dezember 2024. Betroffen sind insbesondere Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden und die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht nachweislich einhalten.
Alte Kaminöfen dürfen nicht einfach weiterlaufen
Erlaubt sind maximal 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas. Ob ein älteres Gerät diese Werte erfüllt, kann beispielsweise über eine Prüfbescheinigung des Herstellers nachgewiesen werden. Alternativ kann der Schornsteinfeger die Emissionen vor Ort messen. Fehlt ein entsprechender Nachweis oder überschreitet der Ofen die Grenzwerte, darf er grundsätzlich nicht weiterbetrieben werden. Für Besitzer kann das teuer werden. Ein neuer Kaminofen kostet laut BW24 je nach Modell etwa 1.000 bis 4.000 Euro. Dazu kommen mögliche Kosten für Einbau, Anschluss und Schornsteinfeger.
Allerdings bedeutet ein hohes Alter nicht automatisch das Aus für jeden Ofen. Es gibt verschiedene Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Grundöfen und historische Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden. Auch offene Kamine sowie Feuerstätten, die eine Wohneinheit ausschließlich mit Wärme versorgen, unterliegen teilweise besonderen Regelungen.
Schornsteinfeger kann Klarheit schaffen – diese Öfen sind verboten
Wer nicht weiß, ob der eigene Kamin noch betrieben werden darf, sollte deshalb zunächst das Typenschild und vorhandene Herstellerunterlagen überprüfen. Entscheidend sind das Alter des Geräts und der Nachweis über die Emissionswerte. Auch der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann feststellen, ob der Ofen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Ein pauschales Verbot für alle alten Kaminöfen gibt es damit nicht. Für Geräte, die die vorgeschriebenen Werte nicht einhalten und unter keine Ausnahme fallen, ist das gemütliche Feuer allerdings vorbei.
(Quellen: 1. BImSchV, Schornsteinfegerhandwerk)














