Verboten: Das sollte man sonntags nicht in der Wohnung machen

Wäscheständer in der Wohnung.
Symbolbild © istockphoto/Sena Yiğiter

Eigentlich ist das sonntags generell verboten. Dennoch halten sich viele Mieter nicht daran und machen es trotzdem.

Obwohl es sonntags verboten ist, tun des sehr viele Mieter dennoch. Dabei wissen die meisten nicht einmal von dem Verbot.

Sonntags ist das hier verboten

Generell gilt für Mieter und Eigentümer, dass an Sonntagen alles verboten ist, was Lärm macht. Dazu gehören auch Aktionen wie Rasenmähen oder die Hecke zu schneiden. Aber was viele nicht wissen: Es gibt auch geräuschlose Arbeiten, die nicht gestattet sind.

Gleiches gilt übrigens auch für Feiertage. Auch an diesen Tagen ist es verboten, bestimmte Dinge zu tun. Nicht nur Lärm zu machen, ist an Sonn- und Feiertagen verboten. Auch sogenannte öffentlich sichtbare Tätigkeiten sind unter Umständen verboten.

Diese Tätigkeit sollte man unterlassen

Viele haben am Sonntag Zeit, sich um den Haushalt zu kümmern. Die Wäsche zu waschen, gehört für viele am Wochenende zum Standardprogramm. Doch das Aufhängen der Wäsche im Garten oder auf dem Balkon könnte die Nachbarn stören.

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Wer also die Wäsche auf dem Balkon oder Garten an einem Sonntag aufhängt, der bricht dabei ein Gesetz. Skurrilerweise hat es mit der Ruheregel zu tun, denn manch einer könnte sich dabei in seiner Ruhe gestört fühlen.

Gesetze für die Waschmaschine

Auch die Waschmaschine unterliegt einem solchen Gesetz. An Sonn- und Feiertagen darf die Maschine nur betrieben werden, wenn sie im Schleudergang maximal Zimmerlautstärke erreicht.

In Gemeinschaftswaschräumen kann sogar ein generelles Waschverbot und Nutzungsverbot für Sonn- und Feiertage ausgesprochen werden. Zu den bundesweiten Gesetzen kommen noch einzelne Regelungen der Bundesländer sowie die der Kommunen.