Urteil sorgt für Ärger: Häftlinge haben Recht auf veganes Essen

Eine nicht zu erkennende Person reicht gerade ein Tablett mit einer Mahlzeit durch die Öffnung einer Zelle durch die Gitterstäbe hindurch an den Insassen. Auch dieser ist nicht zu erkennen, nimmt aber das Essen gerade entgegen.
Symbolbild © istockphoto/EvgeniyShkolenko

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sorgt derzeit für Aufsehen. Dieses bestätigt nämlich, dass Häftlinge ein Recht auf veganes Essen haben und man ihnen dieses nicht verwehren dürfe.

Lebensmittel, die aus religiösen oder ethischen Gründen nicht gegessen werden dürfen, sorgen in der Bevölkerung immer wieder für Diskussionen. Nun sorgt jedoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für Ärger, denn danach haben Häftlinge ein Recht auf veganes Essen.

Fall sorgt in Deutschland für Aufsehen: Forderung spaltet die Gemüter

Bereits in Deutschland sorgte ein ähnlicher Fall Ende letzten Jahres für Aufsehen. Ein Mann muss eine fünfmonatige Haftstrafe absitzen und beantragt veganes Essen. Aus Überzeugung isst er seit Längerem kein Fleisch und keine tierischen Produkte mehr. Die JVA verweigert ihm dies jedoch und begründet dies damit, dass man nicht auf alle Glaubensrichtungen Rücksicht nehmen könne. Er bekam laktosefreies und vegetarisches Essen und den Hinweis, dass er sich vegane Lebensmittel auf eigene Kosten beschaffen könne. Dies sah der Häftling jedoch nicht ein und klagte vor Gericht. Dieses gab der JVA Recht.

Während sich auf der einen Seite vegan lebende Menschen über dieses Urteil aufregen, sehen andere Bürger dies nicht so. Immerhin habe er geeignete Mittel zur Verfügung gehabt und der Steuerzahler müsse schließlich die Extrawürste von solchen Häftlingen bezahlen. Eine Haft ist schließlich kein Luxusleben. Nun gibt es einen weiteren Fall in der Schweiz.

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Häftlinge haben Recht auf veganes Essen: Urteil lässt Gemüter hochkochen

Zwei Häftlinge in zwei verschiedenen Einrichtungen in der Schweiz essen aus Überzeugung heraus ebenfalls kein Fleisch und keine tierischen Produkte mehr. Sie haben einen Antrag auf veganes Essen gestellt. Doch die Behörden reagierten darauf nicht. Die Betroffenen zogen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zum Erstaunen aller bekamen die beiden Recht. Denn vegan zu essen sei eine Sache der Gewissensfreiheit. Die beiden Kläger erhielten nicht nur eine Summe von 12.000 bzw. 4.000 Euro als immateriellen Schadensersatz. Der zweite Kläger bekam zudem eine Erstattung sämtlicher Auslagen von ca. 10.000 Euro zugesprochen.

Dieses Urteil könnte bald auch die deutschen Einrichtungen betreffen, mutmaßen Experten. Denn ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat weitreichende Auswirkungen für alle Länder der EU. Somit könnte es auch hier bald zur Normalität werden, dass neben klassischen Mahlzeiten auch vegane Gerichte in den Anstalten serviert werden müssen.

(Quellen: EGMR, Schweizer Bundesgericht, Europarat)